Wie aus der Pressemitteilung des BMJ vom 13.07.2023 entnommen werden kann, hat Bundesjustizminister Buschmann die Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 2023-07-11 unterzeichnet, so dass die Änderungen/neuen Regelungen der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) zum 1. März 2024 in Kraft treten.
Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie eine erste praktische Mediation, Einzelsupervisionen und Fortbildungsstunden zu absolvieren sind, damit Mediatorinnen und Mediatoren die Bezeichnung „zertifizierte Mediatorin“ bzw. „zertifizierter Mediator“ führen dürfen. Vorausgegangen war von Juni 2020 bis November 2021 ein weitgehend online geführte/r Austausch und Tagungen des Bundesministeriums der Justiz (vgl. z.B. Konferenz vom 22.10.2021) mit an der Mediation interessierten Praktikerinnen und Praktikern, Verbänden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der einen erheblichen Regelungs- und Änderungsbedarf bzgl. der Mediatorenausbildung aufgezeigt. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung setzt einen Teil dieses Änderungsbedarfs um. Wesentliche Änderungen sind (vgl. insb. § 2 Abs. 4 -5 ZMediatAusbV)
- Statt bisher 120 sind künftig 130 Ausbildungsstunden/Präsenzzeitstunden nachzuweisen. Nur bis zu 40% der Präsenzzeitstunden können in virtueller/online Form durchgeführt werden, sofern neben der Anwesenheitsprüfung auch die Möglichkeit der persönlichen Interaktion der Lehrkräfte mit den Ausbildungsteilnehmenden sowie der Ausbildungsteilnehmenden untereinander sichergestellt ist.
- Der Ausbildungsumfang wird um „Digitalkompetenzen“ und „Online-Mediation“ ergänzt.
- Die bislang dem theoretischen Ausbildungslehrgang nachgelagerten vier Praxisfälle sowie vier Supervisionen sollen zeitlich vorgezogen und in die Ausbildung integriert werden. Für die Selbst-Zertifizierung müssen mithin 5 (statt bisher eine) selbst durchgeführte und supervidierte Mediationen nachgewiesen werden.
- Die Supervision kann in Einzel- wie auch in Gruppensettings durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass im Rahmen der (dann länger dauernden) Gruppen.-Supervision einen eigenen Fall vorgestell und supervidiert wird (vgl. hierzu unsere → Anm. vom 02.10.2027 Einzel- und Gruppensupervision )
- Die Bescheinigung über die Ausbildung wird Zertifizierungsvoraussetzung; die Bescheinigung darf erst ausgestellt werden, wenn der Ausbildungslehrgang beendet ist und die fünf supervidierten Mediationen bestätigt sind.
- Die Regelung zur Fortbildung der zertifizierten Mediatoren in § 3 Absatz 1 lautet künftig: Der zertifizierte Mediator hat nach Abschluss der Ausbildung regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Der Umfang der Fortbildungsveranstaltungen beträgt alle vier Jahre mindestens 40 Zeitstunden. Erfüllt der zertifizierte Mediator seine Verpflichtungen nicht, so entfällt seine Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „zertifizierter Mediator“. Die Vierjahresfrist beginnt erstmals mit Ausstellung der Bescheinigung nach § 2 Absatz 6 zu laufen.“
Zur grundsätzlichen Kritik an dem Begriff „zertifizierte:r Mediator:in“ bzw. der problematischen Selbstzertifizierung vgl. unverändert unseren ADR-Beitrag vom 09.10.2016.
Die deutschen Mediationsfachverbände haben deshalb gemeinsam im Qualitätsverbund Mediation (QVM) eine Initiative für ein tatsächlich den Namen verdienendes Qualitätssiegel für Mediator:innen (QVM) und gemeinsame Zertifizierungsstelle gestartet, welche seit Ende 2022 tätig ist. → hierzu mehr

tives Internet-Portal steht: nach langen Vorarbeiten und zahlreichen Testläufen kann dieses jetzt unter rechtohnestreit.de kostenfrei und anonym genutzt werden Die Besonderheit dieses Angebots besteht darin, dass es Konfliktbetroffene nicht nur über die Möglichkeiten alternativer Streitbeilegung informiert, sondern motiviert und darin unterstützt, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Sie werden dazu veranlasst, über die rechtliche Seite des Konflikts hinauszudenken, sich Klarheit zu verschaffen, was ihnen wirklich wichtig ist, und zu erkennen, auf welchen Wegen sie diese Ziele erreichen können. Dabei werden sie – anders als in bekannten Navigationssystemen – nicht zu einem bestimmten Verfahren geleitet, sondern durch einen niederschwelligen Ansatz und auf ihre konkrete Situation bezogene Informationen zu einer autonomen Entscheidung über den einzuschlagenden Weg befähigt. Die im konkreten Konflikt und für die gesetzten Ziele in Betracht kommenden Methoden (vom kooperativen Verhandeln über Moderation, Mediation und Schlichtung bis zu Bewertungs- und Entscheidungsverfahren) werden anschaulich erläutert, ihre Chancen mit Fallbeispielen verdeutlicht. Es wird über Kosten und Anbieter informiert, vor allem aber auch aufgezeigt, dass die im interaktiven Teil herausgearbeiteten Interessen auch durch flexible Verfahrensgestaltungen umgesetzt werden können. Überdies werden die Nutzer dabei unterstützt und begleitet, den Weg ihrer Wahl zu beschreiten. Sie erfahren, wie sie Konfliktpartner für die Teilnahme gewinnen können, wie sie vermittelnde Dritte finden und beauftragen, worauf zu achten ist, wenn eine rechtssichere Übereinkunft erzielt werden soll, und was sie tun können, wenn die andere Seite nicht mitmacht. Konfliktbeteiligten, die sich ohne Interessenerforschung über Möglichkeiten zur Lösung ihres Konflikts informieren wollen, ermöglicht das System auch einen Schnelldurchgang. Außerdem vermittelt es Professionals, die in der Rechts- oder Konfliktberatung tätig oder, wie z.B. Lehr- oder Führungskräfte, mit Konflikten anderer beschäftigt sind, in einer Infothek praxisbezogenes Wissen zu allen Fragen der alternativen Konfliktbeilegung. Das Angebot trägt den Namen „Recht ohne Streit“, um deutlich zu machen, dass die alternative Streitbeilegung nicht außerhalb der Rechtsordnung steht, sondern es den Beteiligten ermöglicht, selbst zu bestimmen, was in ihrer Beziehung zueinander rechtens sein soll. Initiiert und konzipiert wurde es von einer interdisziplinären, unabhängigen Arbeitsgruppe um Professor Reinhard Greger, der seine Erfahrungen aus 25-jähriger ADR-Forschung eingebracht hat. Die Initiatoren erhoffen sich ein reges Feedback, um weiter am Ziel eines digitalen Konfliktanlaufsystems arbeiten zu können.