Roland Rechtsreport 2023: weniger Menschen ziehen vor Gericht – hohe Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung

Wie steht es um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das deutsche Rechtssystem? Dieser und weiteren Fragen geht die im Auftrag von Roland Rechtsschutzversicherung wiederholt erstellte Studie auf Basis einer repräsentativen Meinungsbefragung auf den Grund (hierzu vgl. auch die News Roland Rechtsreport 2021, und 2018). Im (ersten) Teil A des diesjährigen Roland Rechtsport 2023 geht es insb. um die Einstellung der Bevölkerung zum deutschen Justizsystem und zur außergerichtlichen Konfliktlösung (in Teil B geht es um den Zusammenhalt in der deutschen Gesellschaft, im Teil C um das deutsche Rechts- und Justizsystem aus Sicht von Richter: und Staatsanwält:innen).

Dabei zeigt sich, dass 70 Prozent der Bürger:innen sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gesetze haben, 69 Prozent in die Gerichte. Aber: Sie äußern auch deutliche Kritik. So halten 75 Prozent der Befragten die deutschen Gerichte für überlastet, 80 Prozent kritisieren die lange Dauer von Gerichtsverfahren. Weiterhin wird eine aus der Sicht der Bürger:innen uneinheitliche Rechtsprechung bemängelt und dass die Gesetze zu kompliziert und schwer zu verstehen sind.

Den Weg vor Gericht schlagen jedoch mittlerweile deutlich weniger Menschen ein: 22 Prozent der Befragten an, in den letzten zehn Jahren als Zeuge, Kläger oder Beklagter an einem Gerichtsprozess beteiligt gewesen zu sein (zwischen 2011 und 2015 waren es noch 29 Prozent). „Ein möglicher Grund für diese rückläufige Tendenz ist die Sorge vor hohen Verfahrens- und auch Anwaltskosten“, sagt ROLAND-Vorstand Dr. Ulrich Eberhardt. So sind bei einer mittleren Schadenssumme von 600 Euro nur vier von zehn Bürgerinnen und Bürgern gewillt, vor Gericht zu ziehen. 27 Prozent würden es wahrscheinlich nicht tun und 33 Prozent sind unentschieden. Interessanterweise zeigt die Studie, dass das Einkommen diese Entscheidung nicht beeinflusst. Hingegen ist die Unterstützung durch einen Rechtsschutz-Versicherer ein klarer Einflussfaktor: Während 47 Prozent der Personen mit einer Rechtsschutz-Versicherung bei einem Schaden von 600 Euro prozessieren würden, sind es bei den Menschen ohne Rechtsschutz-Versicherung nur 29 Prozent.

Dass 62 Prozent derer, die bei einer Schadenssumme von 600 Euro nicht vor Gericht ziehen würden, angeben, dass sie lieber versuchen würden, eine Einigung auf anderem Wege zu erzielen, unterstreicht die große Bedeutung von Angeboten der außergerichtlichen Streitbeilegung. Nach Ansicht der Verfasser der Studie werde damit dezeigt, dass die Bevölkerung der Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung einen hohen Stellenwert beimesse.

Für die Bewertung der außergerichtlichen Streitbeilegung wurde den Befragten folgende detaillierte Beschreibung der Einzelheiten des Verfahrens vorgelegt:

– Die Teilnahme an solchen Verfahren ist freiwillig
– Die beiden Streitparteien versuchen mit Hilfe eines unabhängigen Vermittlers, gemeinsam zu einer Konfliktlösung zu kommen
– Der Vermittler unterstützt die beiden Streitparteien bei der Suche nach einer Konfliktlösung
– Ob und wie die Parteien sich einigen, entscheiden sie alleine. Sie können sich aber auch rechtlich beraten lassen.

Auf Basis dieser Informationen bewertet die Bevölkerung die Erfolgschancen der außergerichtlichen Streitbeilegung nach wie vor mehrheitlich positiv: 51 Prozent sind überzeugt, dass sich mit einem solchen Verfahren viele Streitigkeiten beilegen lassen, 37 Prozent sind hingegen skeptisch. Der Vergleich mit den früheren Jahren (hierzu Roland Rechtsreport 2021, und 2018) zeige, dass die Bewertung der Erfolgschancen einer außergerichtlichen Einigung leicht schwankt. Vor einem Jahr meinten 56 Prozent, dass sich mithilfe der außergerichtlichen Streitbeilegung viele rechtliche Auseinandersetzungen lösen ließen, ein Jahr zuvor in etwa genauso viele wie derzeit.

Den kompletten Roland Rechtsreport 2023 sowie der früheren Jahre finden Sie → hier

Quelle: ROLAND Rechtsreport [12.03.2023]