Wirtschaftsmediation

Die Entwicklung einer produktiven Konfliktkultur ist nicht nur eine soziale, sondern auch eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, denn Konflikte binden erhebliche Ressorcen im Unternehmen und verursachen sehr hohe (oft unterschätzte) Kosten. Gerade im Wirtschaftsbereich wird Mediation deshalb zunehmend als bevorzugte Form der Streitbeilegung eingesetzt. Das Mediationsverfahren ist auch hier als methodisches Vorgehen universell einsetzbar, die Anwendungsgebiete umfassen z.B.:

Konflikte in Unternehmen

  • Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern,
  • Vorgesetzten und Mitarbeitern,
  • Geschäftsleitung und Betriebs-/Personalrat,
  • zwischen Partnern/Gesellschaftern/Eigentümern, insb. in Familienunternehmen, z.B. bei → Nachfolgeregelungen, Erbstreitigkeiten,
  • zwischen Abteilungen/Arbeitseinheiten,
  • konzerninterne Konflikte aufgrund Fusionen, Übernahmen, Umstrukturierungen,

Konflikte zwischen Unternehmen und Geschäftspartnern

  • Verhandlungen über (bestehende) Verträge,
  • Konflikte bei Dauerschuldverhältnissen,
  • Konflikte zwischen Franchisegeber und -nehmer,
  • Konflikte mit Lieferanten,

Konflikte zwischen Unternehmen und Kunden

  • Verhandlungen über (bestehende) Verträge,
  • Streit über Gewährleistung und Zahlungsverzug,

Konflikte zwischen Unternehmen und Behörden/Nachbarn

  • z.B. Baurecht, Umwelt, Abgaben, …
  • Störungen und Emissionen.

Hier gelangen Sie zu den Fallbeispielen aus der Praxis.

Mediation ist insbesondere geeignet

  • wenn der Erhalt der Geschäfts- bzw. der persönlichen Beziehung wichtig ist,
  • bei internationalen Beziehungen und global operierenden Unternehmen,
  • bei interkulturellen Verständigungsschwierigkeiten,
  • wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung voraussichtlich über längere Zeit geführt werden müßte.

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