Roland Rechtsreport 2021 dokumentiert hohe Bekanntheit von ADR

Seit 2010 wird mit dem ROLAND Rechtsreport jährlich die öffentliche Meinung zum deutschen Rechtssystem und zu ausgewählten rechtspolitischen Schwerpunktthemen ermittelt. Einer der Schwerpunkte dieser Untersuchung waren erneut die Langzeitanalyse des Vertrauens in wichtige gesellschaftliche und staatliche Institutionen, die grundsätzlichen Einstellungen der Bevölkerung zum deutschen Rechtssystem sowie die Bekanntheit und Einstellungen der Bevölkerung zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Der neue ROLAND RECHTSREPORT 2021 unterstreicht wieder die mittlerweile hohe Bekanntheit und Bedeutungder außergerichtlichen Streitbeilegung: 86 % der Bevölkerung haben davon gehört, dass ein Konflikt auch außergerichtlich, etwa durch eine Mediation oder Schlichtung, gelöst werden kann. Erwartungsgemäß ist die Konfliktbeilegung ohne Beteiligung eines Gerichts in höheren Bildungsschichten bekannter als in einfachen Bildungsschichten. So kennen 91 %  der Personen mit höherer Schulbildung die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung, von Personen mit einfachem Schulabschluss sind es 79 %.  Die befragten Personen bewerten die Erfolgschancen der außergerichtlichen Streitbeilegung überwiegend positiv. 52 % sind überzeugt, dass sich mit einem solchen Verfahren viele Streitigkeiten beilegen lassen, nur 31 % sind skeptisch. Im Vergleich zu den Vorjahren werden die Erfolgschancen einer außergerichtlichen Einigung weitgehend stabil positiv bewertet.

Kritisch angemerkt werden muss im Hinblick auf die Ergebnisse, dass die Befragung die sehr unterschiedlichen Verfahrensarten undifferenziert in der Sammelkategorie „außergerichtliche Streiterledigungsverfahren“ zusammenfasst und deshalb nicht nur im Hinblick auf diese Verfahren wenig aussagekräftig ist, sondern indirekt wohl auch mit dazu beiträgt, dass deren Unterschiede, z.B. zwischen dem → Mediationsverfahren und einer → Schlichtung, in der Öffentlichkeit nicht hinreichend kommuniziert und immer wieder verwechselt werden.

Quelle: Roland Rechtsschutzversicherung (15.04.2021)