ADR-News

(Aktuelle Informationen zu Mediation und Konfliktmanagement)

Einstellung der Bevölkerung zur außergerichtlichen Konfliktlösung

Seit einigen Jahren finanziert die Roland Rechtsschutzversicherung des sog. Roland Rechtsreport und ermöglicht somit bundesweite Umfragen insb. zur Einstellung der Bevölkerung zum deutschen Justizsystem und zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Nun ist der Roland Rechtsreport 2020 erschienen (Befragungszeitraum November 2019; Repräsentative Quotenauswahl von 1.228 Personen; Konzeption und Durchführungi: Istitut für Demoskopie Allensbach).

Nach der im November 2019 durchgeführten Umfrage genießt das deutsche Rechts- und Justizsystem in der Bevölkerung nach wie vor ein hohes Maß an Vertrauen: 70% der Bürger*innen haben sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gesetze, 65% in die Gerichte. Damit nehmen diese beiden Institutionen im Vergleich zu anderen staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Institutionen eine herausgehobene Stellung ein. größeres Vertrauen als der Justiz bringt die Bevölkerung nur kleineren und mittleren Unternehmen sowie der Polizei entgegen. Kritisiert wird am Justizsystem vor allem die langen Verfahrensdauern.

85% der Bevölkerung meinen, viele Verfahren dauern zu lang; 83% sind der Ansicht, die Gerichte haben heute viel zu viel Arbeit und sind überlastet. Dabei stützen die Bundesbürger ihr Urteil über das deutsche Rechtssystem allerdings zumeist auf eine Außenperspektive, nur nur knapp jeder Vierte hat bereits selbst persönliche Erfahrungen mit Gerichtsverfahren gemacht, sei es als Zeuge, Kläger oder als Beklagter.

Bereits in den letzten Jahren konnte gezeigt werden, dass die Bevölkerung Angeboten der außergerichtlichen Streitbeilegung durchaus positiv gegenübersteht . Auch die neue Ausgabe des Reports (vgl. Roland Rechtsreport 2020, 26 ff.) bestätigt, dass die Bekanntheit der außergerichtlichen Streitbeilegung sehr hoch ist: 87% der Bevölkerung bereits davon gehört, dass es neben dem Gerichtsverfahren die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung gibt. In höheren Bildungsschichten sind die ADR-Verfahren bekannter als in Bevölkerungsgruppen mit einem niederen Bildungsniveau. 94% der Personen mit höherer Schulbildung kennen die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung, bei Personen mit einfachem Schulabschluss sind es 83%. Auch die Erfolgschancen der außergerichtlichen Streitbeilegung wertet die Bevölkerung überwiegend positiv. 54% sind überzeugt, dass sich mit einem solchen Verfahren viele Streitigkeiten beilegen lassen, nur jeder Dritte äußert sich skeptisch. Im Vergleich zum Vorjahr (50%) werden die Erfolgschancen der außergerichtlichen Einigung tendenziell sogar etwas positiver beurteilt.

Roland Presse-Informationen vom 27.02.2020

Download Roland-Rechtsreport 2020

Mehr lesen »

Quo Vadis, Mediation? Interview mit Prof. Trenczek zur Zukunft der Mediation

In der aktuellen Ausgabe von „Mediation aktuell“ (2/2020) des Metzner Verlags ist ein (aktualisiertes) Interview mit Prof. Trenczek zum Thema »Quo vadis, Mediation?- Zukunft der Mediation“ erschienen, in dem insb. der internationale Vergleich über Konsequenzen und Strategien zur Förderung der Mediation sowie der Stand des Gütesiegels des Qualitätsverbund Mediation (QVM) diskutiert werden.  Das Interview steht hier auch zum Download Trenczek »Quo vadis, Mediation« Interview mit Prof Trenczek_Mediation aktuell-Febr2020) zur Verfügung.

 

 

Mediationskonferenz des BMJV – Berlin 22.06.2020

Acht Jahre nach Inkrafttreten des Mediationsgesetzes lädt das BMJV am 22. Juni 2020 zur Mediationskonferenz „Stärkung der Mediation: Qualitäts- und Reputationssteigerung durch mehr staatliche Regulierung?“nach Berlin ein. Es besteht Anlass, mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verbänden, Wissenschaft, Ländern, Anwaltschaft und Justiz die gegenwärtige Lage und die Zukunft der Mediation in Deutschland zu diskutieren. Zunächst geht es um eine umfassende Bestandsaufnahme, bei der sämtliche für die Entwicklung der Mediation maßgeblichen Einflussfaktoren untersucht und diskutiert werden sollen. In zwei weiteren Themenblöcken wird dann explizit der rechtliche Regulierungsrahmen in den Blick genommen: Bedürfen die Ausbildung und die Zertifizierung von Mediatorinnen und Mediatoren der staatlichen Steuerung? Wie steht es um die Einbettung der Mediation in das bestehende Rechtsschutzsystem?

Neben der Eröffnung durch Frau Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht, MdB, werden in Eingangsstatements und Vorträgen von namhaften Vertreter*innen aus Wissenschaft und Praxis wird es im Rahmen von Podiumsdiskussionen auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz die Gelegenheit geben, sich aktiv einzubringen und ihrer Ansicht Gehör zu verschaffen.  Als einer Experten wurde auch der Leiter des SIMK, Prof. Dr. Thomas Trenczek, eingetragener Mediator (BMJ, Wien; NMAS, Aus.) und BMWA-Lehrtrainer, eingeladen, insb. zur Frage der Integration der Mediation in das bestehende Rechtsschutzsystem Stellung zu nehmen.

Das detaillierte Programm der Mediationskonferenz können Sie sich hier herunterladen.

Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist bis zum 31. März 2020 möglich. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die vorhandenen Kapazitäten nur eine Anmeldung je Organisation zulassen.

Qualitätsverbund Mediation – Fachverbände einigen sich über QVM-Fachstandards

Die Bundesfachverbände der Mediation, BAFM, BM und BMWA sowie die Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM) und das Deutschen Forum für Mediation (DFfM) haben sich vor einige Monaten in einem Qualitäts-Verbund Mediation (QVM) zusammengeschlossen („BBBDD-Verbände“), um in einer verbandsübergreifenden Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Mediation ein gemeinsames, verbandsübergreifendes und damit auch marktbestimmendes Qualitätssiegel QVM zu entwickeln, das den von den Fachverbänden in den letzten 15-20 Jahren formulierten Anforderungen an eine professionelle, d.h. qualitativ hochwertige Mediationspraxis entspricht (vgl. News vom 4.11.2018).

Am 05.05.2019 wurde von allen fünf Verbänden die 1.Frankfurter-Erklärung unterzeichnet, mit der die 5 Verbände auch die Einrichtung einer gemeinsamen Institution zur Umsetzung und Gewährleistung der QVM-Standards vereinbaren.

Heute, genau rechtzeitig zum „Tag der Mediation“ informierten die 5 Verbände (BAFM, BM, BMWA, DfFM, DGM) Ihre Mitglieder sowie das Bundesjustizministerium mit einem gemeinsamen Schreiben über den verabschiedeten „QVM-Standard“. Sie haben dabei das Beste aus allen bisher bestehenden Verbands-Standards zu einer gemeinsamen neuen Qualität gefasst. In diesem Konvolut stecken jede Menge Arbeit und das geballte mediative Know-How.

Der QVM-Standard hat einen hohen Qualitätsanspruch. Dieser ergibt sich nicht nur über die höhere Quantität der 200h zu den von der ZMediatAusbV geforderten 120h, sondern auch durch die Inhalte, die in den darüber hinaus gehenden 80h enthalten sind sowie die Art der Vermittlung und die dabei verwendeten Methoden. Dazu gehören insbesondere Inputs, Übungen, Rollenspiele, Reflexionen.
Die Ausbildung nach QVM-Standard besteht aus einem Lehrgang von 200 Zeitstunden inkl. der Vertiefung eines spezifischen Bereichs der Mediation. Hinzu kommen Intervision (Peer-Gruppen-Arbeit) im Umfang von mindestens 20h sowie ein Abschlussprojekt, das beispielsweise in Form einer schriftlichen Arbeit von 10 bis 20 Seiten oder (mit entsprechendem Arbeitsumfang) als Präsentation, Film o.ä. gestaltet werden kann. Bestandteil der Ausbildung ist zusätzlich die Dokumentation eines realen Mediationsfalles, der in Einzelsupervision reflektiert wurde und innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Ausbildungslehrganges einzureichen ist. Insgesamt erfordern die Zertifizierungsvoraussetzungen (QVM) fünf reale Mediationsfälle von zusammen 25 Zeitstunden, die in Einzelsupervision reflektiert wurden (wobei der im Anschluss an die Ausbildung dokumentierte Fall mit eingerechnet werden kann). Zwei der Fälle müssen mit einer Vereinbarung abgeschlossen sein.

Näheres über die inhaltlichen Aspekte der QVM-Standards
finden Sie in dem nebenstehenden Dokument QVM-Standards 2019:

 

 

 

 

 

 

Quelle: Anschreiben des BMWA sowie der anderen Fachverbände an ihre Mitglieder v. 18.06.2019
Prof Trenczek war als Mitglied der BMWA-Zertifizierungskommission
an der Entwicklung der QVM-Standards von Anfang an beteiligt.

 

Niedersachsen fördert außergerichtliche Konfliktbeilegung durch Verzicht auf Gerichtsgebühren

Niedersachsen ist bundesweiter Vorreiterbei der Föderung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Einigen sich die Konfliktparteien eines bereits bei Gericht anhängigen Rechtsstreits außergerichtlich z.B. im Rahmen eines Mediationsverfahrens, sollen künftig vor bestimmten Fachgerichten die Gerichtsgebühren bei Klagerücknahme entfallen.

Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am 28.05.2019 die Verordnung über das Entfallen von Gerichtsgebühren bei außergerichtlicher Konfliktbeilegung beschlossen. Ab dem 1. Juli 2019 wird von einigen Fachgerichten auf Gerichtsgebühren verzichtet, wenn vor dem Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- oder Arbeitsgericht erhobene Klagen oder Anträge infolge einer außergerichtlichen Einigung der Parteien zurückgenommen werden.

Die niedersächsische Regelung ist auf Grund einer Verordnungsermächtigung des Bundes (§ 69b GKG) möglich. Danach werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die von den Gerichten der Länder zu erhebenden Verfahrensgebühren bei bestimmten Fachgerichten ermäßigt werden oder entfallen,

  • wenn das gesamte Verfahren nach einer Mediation oder nach einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch Zurücknahme der Klage oder des Antrags beendet wird und
  • in der Klage oder Antragsschrift mitgeteilt worden ist, dass eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung unternommen wird oder beabsichtigt ist

Das Gleiche gilt, wenn das Gericht den Parteien die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorgeschlagen hat. Nach § 69b Satz 2 GKG gilt die Vorschrift auch für die Rechtsmittelinstanz.

Niedersachsen ist das erste Bundesland, welches entsprechende Vergünstigungen für die Verfahrensbeteiligten vorsieht. Der Verzicht auf Gerichtsgebühren soll die Bereitschaft zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch nach erfolgter Klageerhebung erhalten und fördern. Justizministerin Barbara Havliza: „Rechtsfrieden ist ein wertvolles Gut. Die größte Akzeptanz auf beiden Seiten erreicht man sicher, wenn die Streitbeteiligten aufeinander zugehen und zu einer gemeinsamen Lösung gelangen. Durch den nun vorgesehenen Verzicht auf die Gerichtsgebühren wollen wir die Parteien auch nach Klageerhebung noch ermuntern, diesen Schritt zu gehen.“

Hierzu ein Beispiel für einen Anwendungsfall: Ein Bürger möchte gegen einen komplizierten Abgabenbescheid vorgehen und sucht das Gespräch mit der Behörde. Es wird deutlich, dass eine Lösung innerhalb der Klagefrist von einem Monat (§ 74 VwGO) nicht gefunden werden kann. Der Bürger erhebt deshalb vorsorglich Klage beim Verwaltungsgericht. Hierfür fällt eine Gerichtsgebühr an, die grundsätzlich von demjenigen zu tragen ist, der im gerichtlichen Verfahren unterliegt.
Die nun beschlossene Regelung eröffnet einen Ausweg. Führen die weiteren Gespräche dazu, dass die Behörde den Bescheid zumindest teilweise ändert und die Klage zurückgenommen wird, so entfallen die Gerichtsgebühren. Würde das Gericht den Bescheid durch ein Urteil teilweise ändern, so müsste der Bürger auch teilweise die Gerichtskosten übernehmen. Die neue Regelung ist insofern ein Vorteil für ihn, denn sie mindert das Kostenrisiko im gerichtlichen Verfahren.

Quelle:  Presseinformation der Nds. Staatskanzlei vom 28.05.2019

Einstellung der Bevölkerung zur außergerichtlichen Konfliktlösung

Einstellung der Bevölkerung zur außergerichtlichen Konfliktlösung – Roland Rechtsreport 2019 erschienen

Der Roland Rechtsreport, der seit 2010 vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG auf Basis einer bevölkerungsrepräsentative Befragung erstellt wird, beschreibt die öffentliche Meinung zum deutschen Rechtssystem und zu ausgewählten rechtspolitischen Schwerpunktthemen – nun im Jahr 2019 bereits im neunten Jahr in Folge. Einer der Schwerpunkte der Untersuchung war erneut die Langzeitanalyse des Vertrauens in wichtige gesellschaftliche und staatliche Institutionen sowie die Ermittlung der grundsätzlichen Einstellungen zum deutschen Rechtssystem. Auch das Thema ADR und Mediation stellt von Beginn an einen Schwerpunkt der Studie dar. Während sich der Rechtsreport in den vergangenen Jahren auf die fokussierte, wurde die Fragestellung im Rechtsreport 2019 auf die außergerichtliche Streitbeilegung insgesamt ausgeweitet.

Mehr lesen »

Scientists For Future

Stellungnahme von Wissenschaftler*innen zu den Protesten für mehr Klimaschutz  –  Prof. Trenczek unterstützt die Initiative #Scientists4Future (insoweit nicht als Mediator, sondern als „concerned scientist“ und betroffener Bürger – aber auch das gehört zu einem verantwortungsvollen Konfliktmanagement)

Zurzeit demonstrieren regelmäßig viele junge Menschen für Klimaschutz und den Er­halt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Als Wissenschaftlerinnen und Wissen­schaftler erklären wir auf Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse: Diese Anliegen sind berechtigt und gut begründet. Die derzeitigen Maßnahmen zum Klima-, Arten-, Wald-, Meeres- und Bodenschutz reichen bei weitem nicht aus. Mehr lesen »