Mit der auf § 6 MediationsG basierenden Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) vom 21.08.2016 (in Kraft treten 1.9.2017) hat der Gesetzgeber Minimalstandards zur Sicherung des fachlichen Ausbildungsstandards für die sog. „zertifizierten Mediatoren“ normiert (zu Inhalt und Kritik siehe → hier). Aufgrund der dort beschriebenen, leider recht niedrigen Ausbildungs- und Qualifizierungs-anforderungen sowie aufgrund der vom ZMediatAusbV vorgesehehen problematischen „Selbstzertifizierung“ standen die Mediationsfachverbände vor der Aufgabe, nicht nur ihre über die ZMediatAusbV hinausreichenden Qualitätsstandards für eine angemessene Mediationsausbildung (insb. Umfang von mindestens 200 Std.) hervorzuheben (→ hierzu), sondern daran anschließend ggf. auch ein Verfahren zur fachlichen Überprüfung der Standards sowie damit verbunden ein Beschwerde- bzw. Ombudssystem für (unzufriedene) Klient*innen einzurichten.
Die drei B-Verbände (BAFM, BM und BMWA) haben sich deshalb mit der Deutschen Gesellschaft für Mediation (DGM) und dem Deutschen Forum für Mediation (DFfM) in einem Qualitäts-Verbund Mediation (QVM) zusammengeschlossen („BBBDD-Verbände“), um in einer verbandsübergreifenden Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Mediation ein gemeinsames, verbandsübergreifendes und damit auch marktbestimmendes Qualitätssiegel QVM zu entwickeln, das den von den Fachverbänden in den letzten 15-20 Jahren formulierten Anforderungen an eine professionelle, d.h. qualitativ hochwertige Mediationspraxis entspricht (Rundschreiben der Verbände v. 12.6.2017; s. auch Mediation Aktuell v. 20.6.2017, sowie Greger 2017).
