ADR-Klauseln in Verträgen als Wegweiser im Konflikt

In der ZKM 2/2018, S. 48 ff. ist ein interessanten Beitrag von Andreas Schmitz-Vornmoor über rechtlich unverbindliche Vertragsklauseln als Wegweiser im Konflikt erschienen. Der auch für Jurist*innen ungewohnte Blick auf Vertragsbestandteile, die bewusst ohne Rechtsbindungswillen formuliert werden, lohnt sich, enthalten doch derartge Absichtserklärungen und Verfahrenshinweise auch ohne Bindung ihre Wirkung und können Raum für eine verhandlungsbasierte Konfliktlösung schaffen.

Inhalt:
A. Vertragsgestaltung und alternatve Konfliktbearbeitung
I. Zum Verhältnis von Recht und alternatver Konfliktbearbeitung
II. Typische Zeitpunkte für Vertragsgestaltung
B. Funkton und Bedeutung rechtlich unverbindlicher vorsorgender Vertragsklauseln
C. Musterformulierungen
I. Allgemeine Hinweise
1. Juristsche Präzision beim (fehlenden) Rechtsbindungswillen
2. Sprachliche Freiheit im Übrigen
II. Musterformulierungen für den Umgang mit Konflikten
1. Einleitung: Mögliche Konflikte ansprechen
2. Den Vorrang von Verhandlungen betonen, gemeinsame Werte benennen
3. Verfahrenshinweise
4. Rechtliche Unverbindlichkeit
D. Fazit