EuGH verbietet Schiedsklauseln in Investitionsabkommen

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat in einemaktuellen Urteil vom 6.3.2018 – C 284/16 entschieden, dass EU-Staaten keine Schiedsklauseln nutzen dürfen, um Streitigkeiten über Investitionen zu klären, mit denen eine Kontrolle durch staatliche Gerichte ausgeschlossen wird. Das ist mit EU-Recht nicht vereinbar.  Nur staatliche Gerichte können in solchen Konfliktfällen die volle Wirksamkeit des EU-Rechts gewährleisten. Investoren aus EU-Staaten müssen damit künftig auf private Schiedsgerichte verzichten, sofern sich ihre Klage gegen einen anderen EU-Mitgliedstaat richtet.

Der konkret vom EuGH entschiedene Fall betraf ein Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden. Das Urteil dürfte allerdings  weitreichende Folgen für die andere anhängige Schiedsverfahren unter Beteiligung von EU-Staaten sowie auf die geplanten und z.T. unter Einbeziehung solcher Schiedsklauseln ausgehandelten Freihandelsabkommen (z.B. CETA) haben (hierzu ausführlich Dt. Bundestag: Ausarbeitung „Das Urteil des EuGH vom 6. März 2018 in der Rs. C-284/16 (Slowakische Republik/Achmea BV) und seine Auswirkungen auf CETA und den multilateralen Investitionsgerichtshof„)

Quelle: EuGH Urteil v. 6.3.2018 – Rs.: C – 284/16; siehe auch Newsletter der Centrale für Mediation vom 12.03.2018