ADR-News

(Aktuelle Informationen zu Mediation und Konfliktmanagement)

EU-Parlament: Neue Regelung ADR und ODR

Das EU-Parlament hat neue Regelungen zur alternativen Streitbeilegung (alternative dispute resolution – ADR) und Onlinestreitbeilegung (ODR) verabschiedet. EU-Verbraucher sollen damit einen leichteren Zugang zu einem kostengünstigen Mediationverfahren bei Streitigkeiten mit Händlern über Waren oder Dienstleistungen (nicht nur aber) vor allem bei Online- und  grenzüberschreitenden Einkäufen erhalten. Nach der ADR-Richtlinie sollen in den EU-Staaten ADR-Stellen für alle Branchen der Wirtschaft zur Verfügung gestellt und die Neutralitüt der Mediatoren sichergestellt werden. In Deutschland gibt es hierfür insb. die anerkannten Gütestellen (vgl. z.B. Waage Hannover) sowie die (künftig nach Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung „zertifizierten“) Mediatoren (s.u. MediationsG). Streitigkeiten über online erworbene Waren sollen nach der ODR-Verordnung über eine von der  Europäischen Kommission einzurichtenden „Online-Plattform“ in allen EU-Sprachen bearbeitet werden können.
EU-Verordnungen haben allgemeine Geltung und sind in jedem Mitgliedstaat unmittelbar verbindlich. Im Unterschied dazu umreißen die EU-Richtlinien zunächst nur einen gesetzlichen Rahmen und verpflichten die nationalen Gesetzgeber zu einem Transformationsakt, durch den das nationale Recht an die jeweilige Richtlinie angepasst wird. Das EU-Parlament hat den Mitgliedstaaten nun 24 Monaten zur Umsetzung der ADR-Richtlinie in nationales Recht gegeben; die ODR-Plattform soll kurz danach zur Verfügung stehen (Quelle: EU-Parlament). Den Text der EU-RL finden Sie unter Mediation Arbeitshilfen.

Mediation “made in Germany” – a quality product

Professor Thomas Trenczek and Serge Loode have published the article „Mediation made in Germany – a quality product“ in the Australiasian Dispute Resolution Journal (2012/23 ADRJ 1). The paper describes the development and range of mediation services offered in Germany today, and provides an overview of their practical use and the current issues that are part of the professional debate. It also provides a brief insight into the German legal culture which does not operate under the same constraints of long court delays and high costs like many common law jurisdictions. Recently the German federal government introduced legislation to promote the use of mediation in Germany and to ensure that parties having recourse to mediation can rely on a predictable legal framework. Beyond this, in some areas of practice, de facto regulation already exists in the form of professional standards and accreditation programs provided by alternative dispute resolution associations, particularly relating to professional conduct and standards of care.  → Veröffentlichungen

Vermittlungsmodelle (Four models of mediation)

Trenczek: Mediation – Vermittlungsmodelle (2008/2013)

In Europa und in der angelsächsischen ADR-Praxis haben sich unterschiedliche Vermittlungsstile und Ausrichtungen entwickelt, die in der Übersetzung z.T. zu verwirrenden Begriff­sschöpfungen geführt haben. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Ausrichtungen und Begriffe ist es für die deutschsprachige Praxis und deren Standards deshalb notwendig, Mediation von anderen Vermittlungsansätzen abzugrenzen (vgl. die nachfolgende Übersicht). Allen Spielarten ist gemeinsam, dass es sich um nicht-öffentliche/vertrauliche, nicht-förmliche, ursprünglich außergerichtliche und konsens-orientierte Verfahren unter Einbeziehung eines Dritten handelt. Wesentliches Unterscheidungskriterium zwischen den unterschiedlichen Vermittlungsansätzen ist die Rolle und Funktion und damit das methodische Vorgehen des Dritten. Dieser Fokus vereint dabei die von Nadja Alexander verwendeten Dimensionen auf der Skala von rein prozessualer bis hin zur inhaltlichen Intervention sowie einem distributiven bis hin zu dem integrativen Verhandlungsansatz. Ziel des hier vertretenen Mediationsansatzes ist eine einvernehmliche, interessengerechte und zukunftsorientierte Regelung bzw. (im Idealfall sogar wertschöpfende win-win-) Lösung. Hierfür bieten die Mediatoren ihre Unterstützung an. Man bezeichnet diese „reine“ Form der Mediation im internationalen Sprachgebrauch als interest based, facilitative mediation. Im Rahmen einer solchen Mediation geht es nicht darum, die Rechtspositionen der Parteien und die Rechtslage zu bewerten (so aber „evaluative mediation“) oder schnelle Kompromisse und Deals zu schließen (sog. „settlement mediation“ – „Vergleichsvermittlung“), noch soziale Harmonie durch eine Transformation der Beziehungen („transformative mediation“) herzustellen.

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Mediationsgesetz tritt in Kraft

Das Mediationsgesetz wurde am 21.07. von Bundespräsident Gauck unterzeichnet und am 25.07. im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Bundesjustizministerium ist aufgerufen, die im Mediationsgesetz vorgesehene Rechtsverordnung über die Ausbildungsstandards zu erlassen.

Das Mediationsgesetz kann in Kraft treten

Der Bundestag hat am 28. Juni 2012 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen (siehe hier); parallel dazu hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2012 beschlossen, gegen das Mediationsgesetz in seiner geänderten Fassung keinen Einspruch mehr einzulegen (siehe hier): Inhaltlich hat man sich darauf verständig, dass auch Richter als nicht entscheidungsbefugte Vermittler tätig sein können und als Güterichter bezeichnet werden. Ausdrücklich klargestellt wurde, dass der Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen kann. Das Gesetz ist noch vom Bundespräsidenten zu unterzeichnen und tritt dann am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Mediationsgesetz beschlossen

Der Bundesrat hat beschlossen, gegen das vom Bundestag einstimmig beschlossene Mediationsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die vom Bundestag beschlossene Überführung der gerichtsinternen Mediation in ein erweitertes Güterichtermodell wieder rückgängig zu machen. Damit wird das Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich um weitere 2-3 Monate hinausgeschoben. Aufgrund der – für ein Gesetzesbeschluss – äußerst seltenen Einmütigkeit im Bundestag, ist es unwahrscheinlich, dass das Mediationsgsetz verhindert wird.