ADR-News

(Aktuelle Informationen zu Mediation und Konfliktmanagement)

Pulse of Europe – Für ein demokratisches Europa der Menschenrechte

Kommende Woche wird die Europäische Gemeinschaft (mit Blick auf die sog. „römischen Vertäge“ von 1957) 60 Jahre alt. Doch Europa und die Menschenrechte werden bedrängt – von innen wie außen. Auf „Brüssel“ wird gern und wohlfeil geschimpft, obwohl doch die nationalen Regierungen im Wesentlichen die Verantwortung für den derzeitigen Zustand der EU tragen. Europa ist auch mehr als (gemeinsamer) Markt und Euro. Wir Bürger*innen sollten einen Beitrag dazu leisten, dass es auch nach dem Brexit-Votum, trotz und gerade wegen der antidemokratischen Entwicklungen, dem Erstarken des Nationalismus und dem Abbau des Rechtsstaats zB in Polen und Ungarn bzw. dem Erstarken der rechtspopulistischen Rattenfänger u.a. in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden noch ein vereintes, demokratisches Europa gibt – ein Europa, in dem die Achtung der Menschwürde, die Rechtsstaatlichkeit, freiheitliches Denken und Handeln, Toleranz und Respekt selbstverständliche Grundlage des Gemeinwesens sind!

Wir unterstützen deshalb die Bewegung Pulse of Europe sowie die Initiative Für ein Europa der Menschen und der Menschenrechte!

Es ist Zeit, Haltung zu zeigen und auch öffentlich Position zu beziehen. Überlassen wir den öffentlichen Raum nicht den antidemokratischen Hetzern und populistischen Rattenfängern. Richten wir eine Botschaft nach innen wie auch nach außen an unsere Nachbarn und die Welt. Jeden Sonntag um 14 Uhr sind die für ein demokratisches und rechtsstaatliches Europa engagierten Bürger*innen in den Straßen Europas sichtbar. Treffpunkt für Bewegung Pulse of Europe in Hannover ist der Ernst-August-Platz. Deshalb: Los, raus auf die Straße für ein demokratisches und rechtstaatliches Europa!

weitere Medienberichte:

Hemmung von Verjährungsfristen durch Schlichtung und Mediation

Nicht jeder Streit muss aber vor Gerichten ausgetragen werden. Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts stehen den Parteien zB bei Leistungsstörungen zunächst zahlreiche Gestaltungsrechte wie Kündigung, Rücktritt oder die Minderung zur Verfügung. Es kann zudem auch hilfreich sein, Dritte einzuschalten, die das Gespräch unparteiisch wieder in Gang bringen, um Sichtweisen und Interessen zu klären, ohne den Streit vor ein Gericht zu bringen. Jederzeit möglich ist ein sog. freiwilliges Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle, durch das die Verjährung von Ansprüchen gehemmt wird (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) und den Parteien die Möglichkeit verschafft, eine außergerichtliche Einigung mit dem Anspruchsgegner zu erarbeiten. Eine von der Gütestelle schriftlich dokumentierte Einigung (Vergleich) der Parteien hat vollstreckungsrechtlich die gleiche Wirkung wie ein gerichtliches Urteil (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH (17.01.2017 – VI ZR 239/15) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es für den Eintritt der Verjährungshemmung nicht notwendig ist, dass der Antragsgegner oder seine Haftpflichtversicherung dem Schlichtungsverfahren zustimmt: Mehr lesen »

Mediation – Einfach.Besser.Streiten

Einfach-besser-streitenDie drei Fachverbände BAFM, BM und BMWA haben gemeinsam eine neue Informationsbroschüre zum Mediationsvefahren herausgebracht. Insbesondere werden

• die Anwendungsfelder der Mediation,
• der Ablauf des phasengesteuerten Verfahrens,
• die Rolle und Qualifikation von MediatorInnen,
• die Kosten einer Mediation sowie
• die Abgrenzung zu anderen Verfahren

mit ausgewählten Fallbeispielen und systematischen Darstellungen erläutert. Für Mitglieder der drei Verbände BM, BAFM und BMWA stehen die Broschüren kostenfrei zur Verfügung; für Nicht-Mitglieder wird eine Schutzgebühr erhoben.

Allparteilichkeit

In der neuen Ausgabe der Zeitschrift für Konfliktmanagement 6/2016 ist ein Beitrag von Prof. Trenczek erschienen: Allparteilichkeit – Anspruch und Wirklichkeit (ZKM 2016, 23o ff.)

Down under

Prof. Trenczek ist im Januar und Februar 2017 wieder für längere Zeit in Australien und steht erst wieder im März 2017 für neue Mediationstermine zur Verfügung.

RTMKM lobt Mediationspreis für Rechtsanwaltskanzleien aus

Der Round Table Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft e.V. (RTMKM) lobt erstmalig einen Preis (Ehrenpreis) für  EXZELLENZ IN MEDIATION UND KONFLIKTMANAGEMENTaus. Die Auslobung richtet sich an Rechtsanwaltskanzleien, die sich im Bereich der Konfliktbearbeitung besonders nachhaltig engagieren. Ausgezeichnet wird diejenige Anwaltskanzlei unter den Bewerbern mit dem ausgereiftesten Dienstleistungsangebot im Bereich Mediation und Konfliktmanagement. Die Schirmherrschaft über diese Initiative hat Bundesjustizminister Heiko Maas übernommen. Weitere Informationen → auf der Internetseite des RTMKM.

Konfliktmanagement deutscher Unternehmen hat sich schrittweise professionalisiert

Das Institut für Konfliktmanagement (IKM) an der Europa-Universität Viadrina hat unlängst seine in Kooperation mit PricewaterhouseCoopers durchgeführte Studie ‚Konfliktmanagement in der deutschen Wirtschaft – Entwicklungen eines Jahrzehnts‘ veröffentlicht. Danach habe sich das Konfliktmanagement deutscher Unternehmen in den letzten 10 Jahren Stück für Stück professionalisiert. Zwar sei eine „Revolution“ in Sachen ADR und Mediation bislang ausgeblieben und manche Initiativen nicht besonders nachhaltig. Insgesamt könne man aber von einer evolutionären Entwicklung feststellen, für die insb. der → Round Table Mediation und KM in der deutschen Wirtschaft unverzichtbare Arbeit leiste.  Die ausführliche Dokumentation der Studie finden Sie → hier . Mit dieser fünften Studie findet das im deutschsprachigen Raum bislang einzigartige Langzeit-Forschungsprojekt seinen Abschluss. Ein Überblick und Downloads zur gesamten Studienreihe finden Sie auf der Seite des Instituts für Konfliktmanagement an der Viadrina.