ADR-News

(Aktuelle Informationen zu Mediation und Konfliktmanagement)

Klug wählen – Bundestagswahl 23.02.2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Die AfD steht in den Umfragen bei rund 20 Prozent. Und die aktuell stärkste Kraft, die CDU/CSU, ist unter ihrem Kanzlerkandidaten Friedrich Merz immer weiter nach rechts gerückt (vgl. Union in der Populismus-Falle?“, ARD Monitor, 19.09.2024). Der BSW trägt national-sozialisitische-stalinistische Züge.

Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Wir alle bestimmen mit, wie die nächsten vier Jahre aussehen.

Wenn es nach (der Union, AFD und BSW) geht, wird vieles zurückgenommen oder zurückgedreht, was in den letzten Jahren als zukunftssichernde Investionen und gesellschaftpolitische Erfolge geschaffen wurde, z.B. Kohleausstieg und Energiewende, Selbstbestimmungsgesetz und die Reform des Staatsangehörigkeitssrechts. Um das zu verhindern und den Rechtsruck im Parlament einzudämmen, brauchen wir jetzt alle progressiven Kräfte, die eine Chance haben, ins Parlament einzuziehen. Als Korrektiv in einer neuen Bundesregierung oder als starke Stimme der Opposition.

Was man dabei bedenken sollte: Mehr lesen »

Supervisorische Praxisreflexion und interne Weiterbildung für BMWA-Mediator:inn.en

Prof. Trenczek führt für die vom SIMK ausgebildeten sowie vom BMWA-zertifizierten Mediator:inn.en in Nds. idR 4-5 mal im Jahr eine supervisorische Fall- und Praxisreflexion/interne Fortbildung durch. Bei Interesse können Sie sich an die Geschäftsstelle des SIMK wenden. Die nächsten Treffen finden 2025 am

  • Fr. 07.02.2025
  • Fr. 25.04.2025
  • Fr. 27.06.2025 und
  • Fr. 15.08.2025

grds. jeweils von 16.30 – 18.30 Uhr statt (z.T. online über Videokonferenz). Der Teilnehmer*innenkreis ist auf maximal 8 Personen begrenzt. Eine Anmeldung via Email ist erforderlich (sind Plätze frei, wird danach ein Zugangslink zugesendet)

Restorative Justice, Mediation und Täter-Opfer-Ausgleich – Konzeptionelle Unterschiede und fachliche Standards

Die Idee einer Restorative Justice wird in Deutschland in seinen Wesensmerkmalen (Opferperspektive/Wiedergutmachung, aktive Teilhabe/Partizipation, Gemeinwesenansatz) nur ansatzweise umgesetzt. Im Wesentlichen geht es hier zu Lande um die bilaterale Konfliktvermittlung in strafrechtlichen Konflikten zugunsten eines sog. Täter-Opfer-Ausgleiches. Es ist deshalb erforderlich, dass die Begriffe/Konzepte „Restorative Justice“, „Mediation“ sowie „Täter-Opfer-Ausgleich“ geklärt, die Unterschiede verstanden und die gesetzlich normierten, fachlichen Mindeststandards der Vermittlung in strafrechtlich relevanten Konflikten eingehalten werden (vgl. die nchfolgende Lesehilfe sowie das Glossar). In der letzten Zeit sind hierzu einige Beiträge von Thomas Trenczek erschienen:

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Lehrbuch Strafrecht und Soziale Arbeit in neuer Auflage erschienen!

Das von Heinz Cornel & Thomas Trenczek herausgegebene Lehrbuch Strafrecht und Soziale Arbeit –ist 2024 in der neuen, 2. Auflage erschienen.

Das Lehrbuch gibt nicht nur einen rechtsdogmatisch fundierten und sozialwissenschaftlich begründeten Überblick über die Grundlagen und wesentlichen Themen des materiellen Strafrechts und des Strafverfahrensrechts, inklusive des Jugendstrafrechts, sondern widmet sich in einem eingen umfangreichen Kapitel der sog. Restorative Justice und der Konfliktvermittlung in strafrechtlich relevanten Konflikten. In diesem werden die insb. die Unterschiede von RJ, sog. Täter-Opfer-Ausgleich und Mediationsverfahren und die entsprechenden rechtlichen Grundlagen erläutert.

Das Buch richtet sich an Studierende und an Praktiker der Sozialen Arbeit, unter anderem an Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Mediatoren, forensische Psychiater und Tätige in Justizvollzugsanstalten. Darüber hinaus bietet das Lehrbuch auch für Jura-Studierende und Strafrechts-Praktiker eine Einführung in das strafrechtliche Denken und liefert gleichzeitig sozialwissenschaftlich-kriminologische Einblicke zur Anwendung und Praxis des Strafrechts. Ein umfassendes Stichwortverzeichnis rundet den Band ab. → mehr
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75 Jahre Grundgesetz – Ein guter Grund zu feiern!

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet, am Tag danach trat es in Kraft. Dieses Datum gilt als Gründungstag der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig feiern wir nun 35 Jahre Mauerfall und Wiedervereinigung Deutschland: Das GG gilt ab dem 3. Oktober 1990 in ganz Deutschland – 75 Jahre Grundgesetz – Ein guter Grund zu feiern!

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert die wesentlichen Menschen- und Bürgerechte und Freiheiten, es bildet das Fundament unserer auf Rechtsstaatlichkeit basierenden Demokratie und unserer vielfältigen Gesellschaft. Es liegt auch an allen Bürgerinnen und Bürgern, diese Werte und Prinzipien des Grundgesetzes zu schützen und zu stärken – vor allem in diesen Zeiten, in denen populistische Vereinfacher und rechtsextreme Demagogen versuchen, unsere Demokratie und unsere Freiheit anzugreifen. Eine Freiheit, für die die Bürgerechtsbewegung 1989 in der DDR eingetreten und gegen die Diktatur der SED auf die Straße gegangen sind.

Europawahl 2024 – Gehen Sie zur Wahl – Für Europa, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit!

Am 09.06.2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.
Für mich gute Gründe, Grün zu wählen: eine Werte basierte, klar am Grundgesetz und der EMRK ausgerichtete

  • Rechts- und Innenpolitik (Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechte, …)
  • Klima- und VerkehrspolitikDatei:Bündnis 90 - Die Grünen Logo.svg
  • Europa- und Außenpolitik
  • Bildungspolitik und
  • Politik für mehr soziale und Generationen-Gerechtigkeit

Alles Weitere nachzulesen im → Europawahlprogramm der Grünen. 

Wir haben die Wahl!

Prof. Trenczek ist Mitglied der Partei der Grünen aus inhaltlicher persönlicher wie fachlicher Überzeugung.Logo der European Greens

Recht ohne Streit – Bericht über die Erkenntnisse aus dem Testbetrieb

In dem Beitrag vom 17.01.2023 →“Recht ohne Streit – interaktiver ADR-Online-Konfliktlotse freigeschaltet“ hatten wir über das von Prof. Dr. Reinhard Greger koordinierte Forschungsprojekt berichtet, mit welchem die Möglichkeiten online gestützer Entscheidungstools im Hinblick auf einvernehmliche Konfliktregelungs- verfahren getestet werden sollten. Mittlerweile ist ein erster Forschungsbericht erscheinen, der Erkenntnisse nicht nur konflikttheoretischer Art, sondern vor allem auch für die technische und designerische Umsetzung dokumentiert. Die Ergebnisse sind ermutigend, zeigen aber auch auf, wo noch Schwachstellen sind und wie man diese beheben könnte.

Als Fazit wird formuliert: Die Erkenntnisse aus dem Testlauf und die positiven Rückmeldungen aus der Praxis haben gezeigt, wie wichtig ein offen zugängliches, digitales Beratungs- und Hilfsangebot für Konfliktbetroffene ist. Das Verhaltensmuster, durch Instrumentalisierung des Rechts zur optimalen Lösung des Konflikts gelangen zu wollen, beherrscht selbst bei Menschen, die bereit sind, sich auf ein derartiges Konfliktklärungsangebot einzulassen, das Denken. Es reicht daher nicht aus, sie zu einem den vorgefassten Wertungen entsprechenden Verfahren hinzuleiten. Sie müssen vielmehr in ihrer Bedürfnislage abgeholt, mittels Selbstreflexion, Perspektivenwechsel und Information für einen selbstbestimmten Lösungsweg motiviert, über die Modalitäten der bestehenden Optionen aufgeklärt und bei der Umsetzung ihrer autonomen Entscheidung mit konkreten Handreichungen unterstützt werden.

Der komplette Bericht kann über die → Internetseite https://rechtohnestreit.de/info/evaluation-2023 abgerufen werden.

Mitteilung von Prof. Greger vom 02.02.2024