Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wird voraussichtlich noch im Jahr 2021 ein Eckpunktepapier zur Reform der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (→ Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV; zum bisherigen Stand siehe → hier) vorlegen. Das kündigte Dr. Larissa Thole, zuständige Referatsleiterin für Mediation, Schlichtung und Internationale Konflikte in Kindschaftssachen, auf der Online-Konferenz des BMJV am 22.10.2021 vor den geladenen Teilnehmer*innen an. So sollen die 120 Stunden Ausbildung um 10 Stunden (Digitalkompetenz) auf 130 Stunden erweitert werden. Auch die in § 2 Absatz 4 ZMediatAusbV geregelten Präsenzausbildungsstunden sollen näher präzisiert werden.
Zudem soll auch die Zahl der nachzuweisenden praktischen Fälle erhöht werden. Nach derzeitiger Rechtslage ist es für die Zertifizierung ausreichend, dass eine Einzelsupervision (→ s. hierzu) einer selbst durchgeführten Mediation nachgewiesen wird. Darüber hinaus müssen im Rahmen der Fortbildungspflicht innerhalb der darauffolgenden zwei Jahren vier weitere Mediationen mit anschließender Supervision durchgeführt werden. Der Ausschuss Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer hatte hierzu vorgeschlagen, die vier Praxisfälle künftig vorzuziehen und zur Voraussetzung der Zertifizierung zu machen. Schließlich soll auch der Begriff der Einzelsupervision i.S.v. § 4 Abs. 1 ZMediatAusbV definiert werden. Ausbildungsinstituten soll es danach künftig freistehen, ob eine Einzelsupervision im Vier-Augen-Setting oder in einer Gruppe von Supervisand:innen durchgeführt wird.
Die nächste und vorerst letzte Konferenz des BMJV soll in dem bewährten Format (online, Einladungtagung) am 16.11.2021 stattfinden.
Quelle: BMJV sowie Centrale für Mediation vom 25.10.2021