Category Archives: Allgemein

Venice Declaration on the Role of Restorative Justice in Criminal Matters

Auf der Konferenz der Justizminister:innen der Mitgliedstaaten des Europarats “Crime and Criminal Justice – the role of restorative justice in Europe”  (13./14. Dezember 2021 in Venedig, Italien) wurde die „Venice Declaration on the Role of Restorative Justice in Criminal Matters“ angenommen, die eine stärkere Berücksichtigung des Restorative Justice Ansatzes innerhalb und außerhalb der strafrechtlichen Sozialkontrolle anmahnt.

Den Text der Venice Declaration on the role of Restorative Justice in Criminal Matters COE 12-2021 finden Sie hier als →  PDF_Venice Declaration on the Role of Restorative Justice in Criminal Matters_COE 12-2021

In ihrem auf der Internetseite des European Forum for Restorative Justice veröffentlichten Beitrags „How the Venice Declaration Contributes to the International Restorative Justice Framework“ erläutern Ian Marder und  Petra Masopust Šachová Inhalt und Konsequenzen der Venice Deklaration.

(Der einführende Beitrag zur Idee und Praxis des Restorative Justice Ansatzes von Prof. Trenczek „Restorative Justice – (strafrechtliche) Konflikte und ihre Regelung“  ist unlängst in der 2. Auflage des vom AKKrimSoz  herausgegebenen Lehrbuch „Kriminologie und Soziale Arbeit“ (Juventa, Weinheim, 2. Aufl. 2022, 191 ff.) erschienen.

Konflikte und Mediation in der Zusammenarbeit von Familienunternehmen und Startups

Im Online-Magazin → Deutsche Sartups wir das Thema Konfliktmanagement und Mediation im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Familienbetrieben aufgegriffen. Immer mehr Familienunternehmen investierten in Startups, um sich frischen Wind ins Haus zu holen und neue Ideen oder Technologien für sich zu erschließen. Startups könnten von der Zusammenarbeit mit etablierten Unternehmen profitieren durch deren Erfahrung, Vertriebsstrukturen, Netzwerke und nicht selten auch vom bekannten Namen. Aus dieser Symbiose könnten sich enorme Chancen für beide Seiten ergeben, jedoch träfen dabei bisweilen wahrlich Welten aufeinander.

Vielfach werde unterschätzt, was es bedeute, wenn eine gewachsene Unternehmenskultur, oftmals mit traditionellen Strukturen, auf ein Team treffe, das meist noch nicht die Gelegenheit – oder den Bedarf – hatte, betriebliche Strukturen zu entwickeln und sich in vielerlei Hinsicht noch ausprobiere. Jede Seite habe ihre Berechtigung und sei in ihrem Bereich erfolgreich. Aber das damit verbundene Konfliktpotential sei ebenso absehbar wie vermeidbar. Mediation sei ein probates Mittel, um Streitigkeiten zwischen Startups und Familienunternehmen beizulegen.

Auch wenn der Beitrag nur sehr kurz auf einige wesentliche Aspekte der Mediation (z.B. Allparteilichkeit der Mediatoren, Vertraulichkeit, Ergebnisoffenheit, organisatorisch flexible und und informelles Verfahren) bietet der Beitrag einen ersten Zugang zur Thematik und der Welt des mediativen Konfliktmanagements. Hingewiesen wird insb. auch darauf, dass die Mediation als eine professionelle Dienstleistung geeignet ist, auch ausgewachsene Streitigkeiten beizulegen.

Quellen: www.deutsche-startups.de 28.2.2022
Centrale für Mediation 14.03.2022

 

Krieg in der Ukraine, Krieg in Europa – Kommentar und Spendenaufruf – Perspektiven

Wir haben Krieg in der Ukraine und in Europa. Es handelt sich entgegen mancher Äußerungen nicht um eine „Ukrainian crisis“, sondern um eine Krise der Demokratie, der Menschenrechte und des Völkerrechts. Bei allem Entsetzen über die entsetzlichen Ereignisse, dem Krieg in Europa und gegen die Demokratie- und Menschenrechte möchte ich die folgenden (in den nächsten Tagen ggf. aktualisierten, ergänzten) Texte und Interviews empfehlen, die mithilfe einer rationalen Analyse vielleicht erahnen/begreifen lassen, was und warum ein solches Verbrechen in Europa geschehen kann und vielleicht auch – ungeachtet aller Gewalt- und Ohnmachtserfahrungen –  eine Perspektive erahnen lassen:

Der Krieg ist nicht nur eine Katastrophe für die Ukraine, Europa und die Welt. Er ist auch unfassbar dumm, weshalb die die Versuche, Putins Handeln mit Wahnsinn, psyschisch krank, imperiale Bessesenheit und/oder schlichtweg böse zu beschreiben, einleuchtend erscheinen. Der Text von Wladimir Sorokin hilft zu begreifen, was in Putin vorgeht. Vielleicht trägt ja auch die von Soronkin formulierte Hoffnung, dass Putins Regime zusammenbrechen wird und dieser Krieg der Anfang vom dessen Ende ist? Wer und wie kann den macht-besessenen Despoten, (nicht nur Kriegs-)Verbrecher und skrupellosen Imperialisten in seinem Wahnsinn aufhalten? Was ist dazu nötig und wer wäre dazu in der Lage? Weder kann die UNO noch will die NATO. Deutschland hat sich in den letzten Jahren wegen seiner (v.a. auch aus Rücksicht auf Geschäftsinteressen) beschwichtigenden und auch in den letzten Tagen wegen seiner „besonnenen“ Haltung den Unmut Europas zugezogen, um nun doch sogar schwere Waffen (zu spät?) an die Ukraine zu liefern. Oder besteht doch noch Hoffnung für die Ukraine, gar auf zunehmenden Widerstand in Russland? Vielleicht auch auf die Erfüllung des im TV-Interview geäußerten Wunsches einer Ukrainerin auf möglichst kurzes Leben Putins?

Ich kann mich weiter nicht damit abfinden, dass „alles“ bei uns weitergeht wie bisher (Bundesliga, Fasching, Shoppen gehen, Geschäfte machen, ….). Auch Deutschland hat weiterhin keine Scheu vor dem schmutzigen Geld (vgl. T.G. Ash), weder aus Russland, China oder anderen diktatorischen, autoritär-verbrecherischen Regimen. Beim Geld hört nicht die Freundschaft, sondern als Erstes immer wieder die Menschenrechte auf. Ich bin immer noch schockiert, wütend, will begreifen, aber kann nicht akzeptieren, dass die Demokratie- und die Menschenrechte so geringgeschätzt und die Menschen in der und der Staat Ukraine, ver- und im Stich gelassen worden sind.

Schmerzlich wird uns immer wieder vor Augen geführt, dass Diplomatie, mediatives Konfliktmanagement und die von mir in individuellen wie gesellschaftlichen Konflikten favorisierten Gerechtigkeits- und Restorative Justice-Ansätze bei Tyrannen, Despoten, Diktatoren und eiskalten Verbrechern so offensichtlich wirkungslos sind. Schonungslos wird uns die Zerbrechlichkeit von Frieden und Demokratie vor Augen geführt, ihre Nicht-Selbstverständlichkeit, die uns mahnt, nicht nur wertzuschätzen, welches Geschenk wir bislang in Europa damit hatten und in dem wir leben durften, sondern auch mit aller Anstrengung entschlossen in und für die Zukunft darum zu ringen. Freilich Tränen, Trauer und Zorn ändern freilich noch nichts am Leid der Menschen in der Ukraine. Was können wir neben Tränen vergießen und auf die internationale Solidarität hoffen noch tun? Zumindest den nachstehenden Spendenaufruf beachten und weiterverbreiten.

Hilfe für die Menschen in der Ukraine

„Bündnis Entwicklung Hilft“ ruft mit folgendem Konto IBAN: DE29 100 20 5000 100 20 5000  zu Spenden für die Ukraine-Nothilfe auf:
https://entwicklung-hilft.de/

„Bündnis Entwicklung Hilft“ ist ein Zusammenschluss von Brot für die Welt, Christoffel-Blindenmission, DAHW, Kindernothilfe, medico international, Misereor, Plan International, terre des hommes und Welthungerhilfe. German Doctors und Oxfam sind assoziierte Mitglieder. www.entwicklung-hilft.de

Im Hinblick auf gelegentlich geäußerten Sorgen, wohin das Geld gehen könnte, möchte ich darauf hinweisen, dass dieser spezifische Spendenaufruf von „Bündnis Entwicklung hilft“

  • von anderen seriösen Organisationen und – soweit man das bei einem solchen Kriegsverbrechen, der Verletzung der Demokratie- und Menschenrechten, insb. vor der eigenen Haustür (aber natürlich auch im Fall von Myanmar, China oder sonst wo) überhaupt noch angemessen ist – „neutralen“ Quellen (u.a. ARD-Tagesschau) unterstützt wird;
  • wir beim Bündnis Entwicklung hilft wissen, wo das Geld hingeht, da dies nicht nur im Hinblick auf das DZI-Spendensiegel nachgewiesen wird, sondern wir persönlich seit knapp 40 Jahren terre des hommes (tdh), das dem Bündnis angehört, aktiv unterstützen und insoweit nachgewiesener Maßen vertrauen können,
  • in dieser Situation gerade Geldspenden (so kühl das klingt) sinnvoller sind als (nicht spezifisch angefragte) Sachspenden, die oft nicht bedarfsgerecht und hinreichend koordiniert sind und Hilfsorganisationen wie die Bevölkerung vor große logistische Herausforderungen stellen. Es muss jetzt in der aktuen Krise darum gehen, die verletzten und geflüchteten Menschen jetzt ohne viele Hürden (und ohne dass sich die anreisenden, gutmeinenden Helfer*innen im Weg stehen oder gar Unterkünfte wegnehmen) möglichst schnell durch professionelle und vor Ort seit längerem tätige Partner-Organisationen zu unterstützen. Zum anderen ist es im Hinblick auf die langfristigen, für die Zivilgesellschaft verheerenden Kriegsfolgen in der Ukraine wichtig, schon jetzt Finanzmittel zu organisieren (zur Frage „wie man richtig spendet“ vgl. auch den Beitrag aus der SZ vom 28.02.2022).

Auf Verbrechen und Krieg (sei es vor der Haustüre oder weit weg) und die Gefühle von Angst, Wut und Ohnmacht reagieren Menschen sehr unterschiedlich, Schock(starre), Wut und Zorn oder Verzweiflung (vgl. auch Vahland). Manche schimpfen lautstark, protestieren, demonstrieren, um das eigene Entsetzen in den Griff zu bekommen, die anderen ziehen sich zurück, versuchen zu verdrängen, sind verzweifelt, andere versuchen der Krise aktiv zu begegnen, es gibt den Aktionismus ebenso wie die sinnvolle, nachhaltige und die stille Hilfe. Wichtig ist in unserem soweit wie möglich fortzusetzenden Leben und Arbeitsalltag aber auch das kleine Zeichen, vor allem Haltung zeigen im täglichen Ringen um Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit! Wir lassen uns dies nicht nehmen, nicht von Despoten, Diktatoren, Tyrannen, Verbrechern und Autokraten – aber auch nicht von populistischen Lügnern, (insb. rassistischen/antisemitischen) Hetzern und Menschenfeinden in unserem Land.

Supervisorische Praxisreflexion 2022

Supervisorische Praxisreflexion und interne Weiterbildung für BMWA-Mediator*innen:
Das SIMK veranstaltet für die BMWA-zertifizierten Mediatoren in Niedersachsen idR 4 mal im Jahr eine supervisorische Fall- und Praxisreflexion/Fortbildung. Die nächsten Treffen finden am

  • Fr. 11.02.2022
  • Mo. 04.04.2022
  • Mo. 18.07.2022

jeweils von 16.00-18.00 Uhr statt (weitere Termine für 2022 werden voraussichtlich im dritten oder vierten Quartal angeboten). Aufgrund der derzeitigen Corona-Regelungen wird die Sitzung bis auf Weiteres über einen DGSVO-konformen Online-Besprechungsraum stattfinden.
Der Teilnehmer*innenkreis ist auf maximal 8 Personen begrenzt. Teilnahme nur nach Anmeldung möglich. Bei Interesse können sich BMWA-zertifzierte Mediatoren an Prof. Trenczek wenden.

 

10.12. – (k)ein Grund zum Feiern?

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR; UN-Doc. 217/A-(III)), auch UN-Menschenrechtscharta genannt, ist eine völkerrechtlich/innerstaatlich nicht bindende Empfehlung der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Sie wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet. In ihr heißt es zB in Art. 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Zum verbindlichen Völkerrecht gehören allerdings eine Reihe von Menschenrechtsabkommen, insb. die beiden Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 (ICESCR, beide in Kraft seit 1976) sowie die diese Pakte ergänzenden (sog. Fakultativ-)Protokolle (von 1976 und 1989), die an Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) anknüpfen. Zum Völkerrecht zählt zudem die 1950 durch die Mitglieder des Europarates beschlossene Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (sog. Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK), die in Deutschland im Jahr 1953 im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfG 2 BvR 2365 / 09 – 04.05.2011) in Kraft getreten ist

Der 10. Dezember als Tag der Verkündung der AEMR wird seit 1948 als Internationaler Tag der Menschenrechte begangen.

Die in der AEMR verankerten Rechte sind leider – wie der Blick in die Welt zeigt –  offensichtlich nicht selbstverständlich, sondern müssen immer wieder eingefordert und ins Bewusstsein von Regierungen und einer breiten Öffentlichkeit gerückt werden. Dies ist ein wesentlicher Teil der Arbeit von Amnesty International (ai). Die Arbeit von ai ist aktuell besonders notwendig und dringend (deshalb führt ai z.B. sog. urgent actions Kampagnen durch) z.B. bzgl. Afghanistan, Belarus, China, Eritrea, Griechenland, Guatemala, Kroatien, Myanmar, Polen, Russland, Ungarn, …… (leider ist diese Aufzählung nicht abschließend und auch die EU tritt den schweren Menschenrechtsverletzungen an ihren Außengrenzen nicht entschlossen entgegen). Vielleicht finden Sie nicht nur am 10.12. Zeit zum Feiern, zum Nachdenken und zum Mitmachen bei einer → ai-Kampagne oder einer ai-Ortsgruppe (→ Mitmachen).

Funktionaler Mediatorenbegriff – Vortrag BMJV am 16.11.2021 und Interview

Die Folien des von Prof. Trenczek gehaltenen Vortrags auf der online-Konferenz des BMJV am 16.11.2021 stehen hier → Funktionaler Mediatorenbegriff_SIMK-Trenczek zum Download zur Verfügung.

In der Zwischenzeit wurde zu diesem Thema mit Prof. Trenczek ein Interview im Rahmen der Podcast-Reihe durch Dr. Sascha Weigel (Inkovema – Gut durch die Zeit) geführt, der → hier anzuhören ist.

Zu diesem Thema vgl. auch den → Beitrag vom 27.4.2015

Quelle und weitere Informationen:
Trenczek, T.: Aufgaben, Funktion und Kompetenzen von Mediatoren; Kap. 2.12 in Trenczek et al. (Hrg.) Handbuch Mediation und Konfliktmanagement; Nomos, Baden-Baden 2017, S. 182 ff.

© SIMK/Trenczek

Konferenz des BMJV am 22.10.2021 – Reform der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wird voraussichtlich noch im Jahr 2021 ein Eckpunktepapier zur Reform der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (→ Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV; zum bisherigen Stand siehe → hier) vorlegen. Das kündigte Dr. Larissa Thole, zuständige Referatsleiterin für Mediation, Schlichtung und Internationale Konflikte in Kindschaftssachen, auf der Online-Konferenz des BMJV am 22.10.2021 vor den geladenen Teilnehmer*innen an. So sollen die 120 Stunden Ausbildung um 10 Stunden (Digitalkompetenz) auf 130 Stunden erweitert werden. Auch die in § 2 Absatz 4 ZMediatAusbV geregelten Präsenzausbildungsstunden sollen näher präzisiert werden.
Zudem soll auch die Zahl der nachzuweisenden praktischen Fälle erhöht werden. Nach derzeitiger Rechtslage ist es für die Zertifizierung ausreichend, dass eine Einzelsupervision (→ s. hierzu) einer selbst durchgeführten Mediation nachgewiesen wird. Darüber hinaus müssen im Rahmen der Fortbildungspflicht innerhalb der darauffolgenden zwei Jahren vier weitere Mediationen mit anschließender Supervision durchgeführt werden. Der Ausschuss Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer hatte hierzu vorgeschlagen, die vier Praxisfälle künftig vorzuziehen und zur Voraussetzung der Zertifizierung zu machen. Schließlich soll auch der Begriff der Einzelsupervision i.S.v. § 4 Abs. 1 ZMediatAusbV definiert werden. Ausbildungsinstituten soll es danach künftig freistehen, ob eine Einzelsupervision im Vier-Augen-Setting oder in einer Gruppe von Supervisand:innen durchgeführt wird.

Die nächste und vorerst letzte Konferenz des BMJV soll in dem bewährten Format (online, Einladungtagung) am 16.11.2021 stattfinden.

Quelle: BMJV sowie Centrale für Mediation vom 25.10.2021