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Tag der Mediation am 18. Juni

In Kooperation der großen deutschsprachigen Mediationsverbände wurde 2013 in Wien der 18. Juni erstmals zum Tag der Mediation erklärt. An diesem Tag werden auch dieses Jahr in Deutschland, Österreich und der Schweiz zahlreiche Veranstaltungen stattfinden und so dazu beitragen, die Mediation als konstruktives Konfliktlösungsverfahren bekannter zu machen. Mediation („Vermittlung“) ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Entscheidungsfindung und ggf. Konfliktregelung, bei dem die beteiligten Parteien (z.B. eines Rechtsstreits) mit Unterstützung eines Dritten, des Mediators, einvernehmliche Lösungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen. Ziel der Mediation ist eine verbindliche, in die Zukunft weisende Vereinbarung. Das SIMK informiert und berät Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten, einvernehmliche Konfliktlösungen zu finden. Interessenten können sich wegen eines kostenfreien Informationsgesprächs über das Mediationsverfahren an unser Büro wenden. Finden Sie hier erste Informationen über Anwendungsfelder, Verfahrensablauf, Möglichkeiten und Grenzen der Mediation.

Verbraucherschlichtung – Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat am 27.05.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung um. Damit soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, Verbraucherschlichtung bundesweit zu ermöglichen. Das bisherige Angebot außergerichtlicher Streitschlichtung in einzelnen Branchen soll erhalten bleiben und nun ergänzt werden – um behördliche und Universal-Schlichtungsstellen der Länder. Künftig sollen sich Verbraucher und Unternehmen für Streitigkeiten aus allen Verbraucherverträgen, Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, quasi vor Ort an eine Schlichtungsstelle wenden können. Die Schlichtungsstellen müssen staatlich oder staatlich anerkannt sein (Quelle: Bundesregierung; PM 27.05.2015)Zum Gesetzentwurf siehe → hier

Rechtsschutzversicherungen dürfen nicht in die Mediation zwingen – Keine Rechtsberatung in einer Mediation –

Urteil des OLG Frankfurt vom 09.04.2015 – 6 U 110/14

Leitsatz: Die von einer Rechtsschutzversicherung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel, wonach die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig ist, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar.

Hintergrund: In einem zivilrechtlichen Berufungsverfahren der Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK) gegen eine deutsche Rechtsschutzversicherung ging es im Wesentlichen um zwei Fragen:

  • Darf eine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für die Rechtsberatung von der Durchführung einer Mediation abhängig machen?
  • Darf die Rechtsschutzversicherung den (von ihr bezahlten) Mediator auswählen?

Die zweite Frage hat das LG Frankfurt 7.5.2014, 2-06 O 271/13 mit Hinweis auf § 2 Abs. 1 Mediationsgesetz („Die Parteien wählen den Mediator aus.“) klar verneint. Aufgrund der von der Rechtschutzversicherung eingelegten Berufung hat nun das OLG Frankfurt der Rechtsschutzversicherung mit – in seinen Auswirkungen wohl noch weitergehenden – Urteil vom 09.04.2015 (Az. 6 U 110/14) untersagt, in ihren Versicherungsbedingungen (AGB, hier ARB genannt) festzulegen, dass der Kunde für ein gerichtliches Verfahren Rechtsschutz erst dann erhält, wenn er zuvor ein Mediationsverfahren erfolglos durchgeführt hat. Die Kostenzusage für ein gerichtliches Verfahren darf nicht einem vorgeschalteten Mediationsverfahren („Zwangsmediationsversuch“) abhängig gemacht werden. Continue reading

Voraussichtlich keine Ausbildungsverordnung in 2015

Bundesjustizminister Heiko Maas teilte in einem Interview im Anwaltsblatts mit, dass das BMJ derzeit hauptsächlich mit der Umsetzung der EU-ADR- Richtlinie (Umsetzung bis 9. 07. 2015) und der Etablierung von Schlichtungsstellen beschäftigt sei. Die Verordnung zur Aus- und Fortbildung des zertifizierten Mediators müsse deshalb warten. Maas wandte sich aber gegen billige „Schnell-Mediation“. Es gebe zwar ein Bedürfnis nach schneller Konfliktbeilegung, dem die Gerichte nicht immer entsprechen könnten. Es gelte aber zu klären, wie die Mediatorenausbildung geregelt werde. Hinsichtlich der Qualitätsmaßstäbe von Mediationsausbildung und Mediationsverfahren sieht Maas noch Optimierungsbedarf. Lesen Sie hier das komplette Interview: http://anwaltsblatt.anwaltverein.de/magazin-details/items/anwaltsblattgespraech-mit-heiko-maas.html

Tag der Mediation in DE/AT/CH

Am 18.06.2014 wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz der Tag der Mediation begangen. Interessierte Unternehmen und Personen erhalten an diesem Aktionstag in zahlreichen Veranstaltúngen Informationen und einen Einblick in die (Wirtschafts-)Mediation. Bei Interesse können Sie gerne mit uns Konbtakt aufnehmen. Wir laden Sie auch an allen anderen Tagen des Jahres ein, das Mediationsverfahren kennen zu lernen! Infos über die auf der Startseite angegebene Kontaktadresse.