Kein Aprilscherz: Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten – VSBG) vom 19.2.2016 wurde am 25.2.2016 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 9/2016 S. 254) verkündet und tritt mit seinen wesentlichen Inhalten am 1. April 2016 in Kraft. Die Informationspflicht für Händler nach §§ 36 f. VSBG gilt ab dem 1. Februar 2017.
Gegenstand des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind vor allem Streitigkeiten aus Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen. Mediation ist als Verfahren zwar nicht ausgeschlossen (vgl. § 18 VSBG), allerdings wird es es sich bei dem Streitbeilegungsverfahrens nach §§ 11 ff. VSBG vornehmlich um ein (schriftlich durchgeführtes) Schlichtungsverfahren nach Aktenlage einschließlich eines Schlichtungsvorschlages (§ 19 VSBG) handeln.
Zum Inhalt des Gesetzes und die daran anschließende Kritik siehe → die News vom 9.12.2015 und News vom 30.09.2015.
Ebenso zum 1.4. in Kraft tritt die Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung (VSBInfoV; verkündet am 7. 3.2016, BGBl 2016, S. 326 ff. ), die u.a. die Anforderungen an den Antrag auf Anerkennung als private Verbraucherschlichtungsstelle regelt.