Die Idee einer Restorative Justice wird in Deutschland in seinen Wesensmerkmalen (Opferperspektive/Wiedergutmachung, aktive Teilhabe/Partizipation, Gemeinwesenansatz) nur ansatzweise umgesetzt. Im Wesentlichen geht es hier zu Lande um die bilaterale Konfliktvermittlung in strafrechtlichen Konflikten zugunsten eines sog. Täter-Opfer-Ausgleiches. Es ist deshalb erforderlich, dass die Begriffe/Konzepte „Restorative Justice“, „Mediation“ sowie „Täter-Opfer-Ausgleich“ geklärt, die Unterschiede verstanden und die gesetzlich normierten, fachlichen Mindeststandards der Vermittlung in strafrechtlich relevanten Konflikten eingehalten werden (vgl. die nchfolgende Lesehilfe sowie das Glossar). In der letzten Zeit sind hierzu einige Beiträge von Thomas Trenczek erschienen:
- Restorative Justice, Mediation und Täter-Opfer-Ausgleich – Konzeptionelle Unterschiede und fachliche Standards; in: TOA-Servicebüro ds DBH-Fachverband (Hrsg.) Miteinander in Verbindung treten; Köln 2024, 114-132
- Vermittlung strafrechtlich relevanter Konflikte – Gesetzliche Mindest- und fachliche Qualitätsstandards; TOA-Magazin 2/2024, S. 4 – 8.
- Restorative Justice – (strafrechtliche) Konflikte und ihre Regelung; in AKKrimSoz (Hrsg.): Kriminologie und Soziale Arbeit; Juventa, Weinheim, 2. Aufl. 2022, 191 – 209
- Mediation in strafrechtlichen Konflikten und das Mediationsgesetz, TOA-Magazin [ISSN 2197-5965] Nr. 02/2022, 45-48.
Lesehilfe/Glossar: Zum besseren Verständnis soll vorab auf die begrifflichen Unterschiede hingewiesen werden, die in den o.g. Beiträgen eingehend erläutert werden:
- Restorative Justice (RJ) RJ bezeichnet ein die traditionelle Vergeltungslogik (retributive justice) und Strafphilosophien überwindendes Gerechtigkeitskonzept unterschiedlicher Reichweite.
- Mediation ist ein Konfliktlösungsverfahren (§ 1 Abs. 1 MediationsG), in dem Konfliktparteien mit Unterstützung einer*s Dritten (= Mediator*in) eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
- Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist eine in den strafrechtlichen Vorschriften (StGB, StPO, JGG) geregelte Rechtsfolge (Verfahrensentscheidung oder Sanktion), die sich an eine zwischen den Beteiligten gefundene Konfliktregelung/getroffene (Ausgleichs‑)Vereinbarung anschließen kann.