Rechtsanwälte sind verpflichtet, über Mediation zu beraten

Auf der gemeinsam vom Justizministerium NRW mit der Rechtsanwaltskammer Köln am 17.02.2016  durchgeführten Veranstaltung zur außergerichtlichen Streitschlichtung und Mediation betonte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, es sei nicht nur die ureigenste Aufgabe der staatlichen Gerichte, Recht zu sprechen und Prozesse zu entscheiden. Durch die gesetzliche Verankerung alternativer Methoden zur Streitbeilegung wie der Mediation und der Möglichkeit, Rechtsstreitigkeiten ruhend zu stellen, um eine außergerichtliche Konfliktlösung zu erreichen, ist es inzwischen Aufgabe der Gerichte, auch über den Weg zur Schaffung des Rechtsfriedens nachzudenken. Vorgerichtlich komme vor allem der Anwaltschaft eine Hinweispflicht über die Alternativen zum klassischen Gerichtsverfahren, insbesondere der Mediation, zu. Es  sollte in oder außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens jede Chance zum Versuch einer Konfliktbeilegung genutzt werden. Auch der Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln, RA Peter Blumenthal, betonte die Bedeutung der ADR-Verfahren. Ein Rechtsanwalt sei berufsrechtlich verpflichtet, seinen Mandanten auch konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten (Quelle: Grußwort von Justizminister Kutschaty vom, 17.2.2016; PM RAK Köln vom 18.2.2016).

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