Die drei Bundesverbände BAFM, BMWA und BM haben im Juli 2008 eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Ausbildungen, Ausbildungsordnungen und Richtlinien abgeschlossen – ein wichtiger Schritt in der Organisationsgeschichte der Mediation in Deutschland. Die Vereinbarung enthält ferner Regelungen für zertifizierte Mitglieder dieser Verbände, die die gleichzeitige Mitgliedschaft in den anderen Verbänden erwerben wollen. Interessenten an einem Mediationsverfahren sind gut beraten, sich bei einer Mediation an einen von den Bundesverbänden zertifizierten Mediator zu wenden.
Immer auf dem aktuellsten Stand zum Thema Mediation
Newsbeiträge, die Sie auch interessieren könnten:
- Allparteilichkeit – Anspruch und Wirklichkeit
- Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren erlassen!
- Autonomie und Freiwilligkeit (in) vs Vorrang, Verpflichtung und Anordnung der Mediation
- Auswahl der Mediatoren – Vorgaben der Rechtssschutzversicherung
- Brexit und grenzüberschreitende Mediation
- Funktionaler Mediatorenbegriff
- Hinweis- und Offenbarungspflichten für Mediatoren
- Interkulturelle Kompetenz in der Mediation
- Mediation und Recht
- Mediation und Rechtsberatung
- Mediation, Schlichtung und andere Vermittlungsmodelle
- Mediatorenkrankheiten
- Restorative Justice und Mediation
- Supervision und Einzelsupervision für Mediatoren insb. nach der ZMediatAusbV
- Unternehmensnachfolge-Konfliktprävention – Mediation kann helfen
- Vertraulichkeit im Mediationsverfahren
- Was Konflikte kosten
- Vorbefassungsverbot – Tätigkeitsbeschränkungen für Mediatoren
- Zertifizierter Mediator / eingetragener Mediator
- Zukunft der Mediation – Interview mit Prof. Trenczek