Der Roland Rechtsreport in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach hat auch 2017 wieder eine Studie zur Einstellung der Deutschen zum Rechtssystem und zur Mediation veröffentlicht. Danach sind vier von fünf Deutschen der Meinung, dass die Verfahren an den Gerichten zu lange dauern und die Gerichte allgemein überlastet seien. Die Bekanntheit von Mediation stagniert, aber auf hohem Niveau. Die aktuelle Studie zeigt bei den Befragten eine wachsende Kritik an langen Gerichtsverfahren und überlasteten Gerichten. 80 % der Bürger empfinden, dass die meisten Verfahren an deutschen Gerichten zu lange dauern – das waren 2010 nur 74 %. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil derer, die die Gerichte für überlastet halten, sogar um 13 % auf 73 %. Zweidrittel der Befragten (62 %) empfinden eine Ungleichbehandlung vor Gericht. Sie sind der Auffassung, dass man seine Chancen auf ein günstiges Urteil steigern könne, wenn man Geld für einen renommierten Anwalt hat. Gerade diejenigen, die in den letzten zehn Jahren bereits an einem Prozess beteiligt waren – sei es als Kläger, Beklagter oder Zeuge – gehen mit bestimmten Aspekten des deutschen Justizsystems besonders hart ins Gericht. 69 % der Prozesserfahrenen sind sich sicher, dass ein bekannter Anwalt die Chancen auf ein günstiges Urteil erhöht. Von den Bürgern ohne eigene Gerichtserfahrung sehen das nur 61 % so. Außerdem glauben 57 % der Befragten, dass die Rechtsprechung generell uneinheitlich ist und vor allem vom zuständigen Gericht abhängt. Auch die Gesetzgebung betrachten viele als verbesserungswürdig. 60 % der Bürger finden die Gesetze viel zu kompliziert, ein normaler Bürger kann sie in ihren Augen nicht verstehen.
Je mehr insbesondere diejenigen, die persönliche Erfahrungen vor Gericht gemacht haben, die Gleichbehandlung vor Gericht anzweifeln, desto attraktiver erscheinen alle Formen der außergerichtlichen Einigung. Eine Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung und eine Alternative zu herkömmlichen Gerichtsverfahren bietet die Mediation. Die Einführung des Mediationsgesetzes war zum Erhebungszeitpunkt der Studie rund vier Jahre her. Mediation kennen mittlerweile 69 % der Deutschen. Damit stagniert die Bekanntheit von Mediation im Vergleich zum Vorjahr (68 %), aber auf gutem Niveau. In höheren Bildungsschichten ist Mediation nach wie vor überdurchschnittlich bekannt (84 %). Menschen mit mittlerer Schulbildung kennen zu 65 % Mediation. Bemerkenswert ist, dass bei den Absolventen einfacher Schulbildung die Bekanntheit von Mediation in den letzten 10 Jahren erheblich gestiegen ist. Im Jahr 2010 kannten 42 % dieser Gruppe Mediation, im Jahr 2016 waren es 57 %.
Trotz dieser relativ hohen Bekanntheit von rund 70 % in der Bevölkerung haben nur 4 % der Befragten in den vergangenen zehn Jahren selbst an einer Mediation teilgenommen. 48 % würden aber die außergerichtliche Streitbeilegung gegenüber dem Rechtsweg bevorzugen. Bei Befragten, die bereits an einer Mediation teilgenommen haben, sind es 67 % – vor sechs Jahren gaben nur rund 44 % dem Mediationsverfahren den Vorzug.
Quellen: Zusammenfassung Mediationsreport vom 14.03.2017 .
Den ausführlichen Roland Rechtsreport 2017 finden Sie→ hier.