Hinweis zum Copyright Nach oben
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ADR - Alternative Dispute Resolution Nach oben
Unter ADR werden in Gegenüberstellung zur gerichtlichen Streiterledigung eine Reihe unterschiedlicher, allesamt als „informelle“ „Alternative“ bezeichnete Verfahren gerechnet, die im Wesentlichen in die drei Bereiche Verhandlung (negotiation) – Vermittlung (mediation) – Schiedsverfahren (arbitration) unterteilt werden. Daneben gibt es im common law Bereich (z.B. Australien, England, USA) noch weitere, gemischte („hybride“) Formen nicht-gerichtlicher Streiterledigung, die sich mehr oder weniger einer dieser drei Grundformen zuordnen lassen (z.B. „adjudication„, „mini trial„, case appraisal). Die Unterschiede der verschiedenen ADR-Verfahren liegen insbesondere im Grad der Einbeziehung, der ermittelnden Funktion und dem inhaltlichen Einfluss neutraler Dritter bei der Konfliktbearbeitung. Das → Schieds(gerichts)verfahren (arbitration) ist eine Form der Streitbeilegung, die eher den gerichtlichen Verfahren als den „alternativen“ Verfahren der Konfliktlösung ähnelt, sofern es mit einem Schiedsspruch abgeschlossen wird. Anders als im internationalen Bereich wird in Deutschland unter „alternativem“ Konfliktmanagement im wesentlichen → Mediation verstanden, was sich zu einem auf die unterschiedlichen Rechtstraditionen andererseits auf die methodischen Stärken des Mediations verfahrens zurückführen lässt. Mittlerweile spricht man zwar immer noch von ADR, anders als in den in den Anfangsjahren wird heute das zur justiziellen Konfliktregelung andersartige Verfahren mit demselben Akronym als „Appropriate Dispute Resolution„, also als „passendes“, angemessenes Verfahren der Konfliktregelung bezeichnet. Der justizförmige Weg des Gerichtsverfahrens und die richterliche Determination des Konflikts soll auf einem Kontinuum unterschiedlicher Streiterledigungsverfahren tatsächlich als „ultima ratio“ am Ende der Liste stehen. → Konfliktmanagement
Aktives Zuhören Nach oben
ist ein einfühlendes Eingehen auf den Anderen, bei dem man zu verstehen sucht, was die andere Person bewegt, fühlt und zum Ausdruck bringen möchte, ohne dass dabei der Eindruck entstehen darf, man übernehme deren Sichtweise. Es geht um das richtige Verstehen des Gesagten und der Person des Sprechenden, nicht um Zustimmung → zum SIMK-Methodenkoffer
Allparteilichkeit Nach oben
Die professionelle, spezifische Haltung von → Mediatoren wird zumeist mit Allparteilichkeit umschrieben; zumindest wird von ihnen gemeinhin Neutralität verlangt, wobei weder bei dem einen noch dem anderen Begriff hinreichend klar zu sein scheint, was damit gemeint ist. Im Wesentlichen geht es um die gleichzeitige Sicherstellung von:
- Offenheit und Vorurteilslosigkeit: keine Voreingenommenheit und keine Bewertungen im Hinblick auf die Sachfrage
- Äquidistanz („gleich großer Abstand“ zu beiden/allen Parteien) und
- Unparteilichkeit und Wertschätzung gegenüber den beteiligten Parteien,
was in Neusprache mit „Allparteilichkeit“ bezeichnet wird. Mediatoren dürfen zudem kein eigenes (persönliches wie institutionelles) Interesse an einem bestimmten Konfliktausgang haben (zB Quote der Einigungen). Es ist ihre Aufgabe, einen Konflikt ergebnisoffen zu mediieren. Mediatoren sind aber nicht neutral im Sinne von teilnahmslos, sondern ihre Aufgabe ist es, die Selbstbestimmung der Parteien durch Stärkung ihrer persönlichen Ressourcen zu fördern (Empowerment). Sie arbeiten dabei als → Klärungshelfer für beide/alle Parteien („Allparteilichkeit“) mit einer mediativen Grundhaltung, wodurch die Balance und Symmetrie zwischen den Parteien (wieder) hergestellt werden soll bei gleichzeitiger inhaltlicher Enthaltung im Hinblick auf die Regelungsoptionen.
(Quelle und → weiter)
Aussergerichtlicher Tatausgleich (ATA) Nach oben
Der aussergerichtliche Tatausgleich (ATA) ist die in Österreich übliche und anstelle des deutschen sog. → Täter-Opfer-Ausgleich angemessene Bezeichnung für die (außergerichtliche) Vermittlung in strafrechtlich relevanten Konflikten.
BATNA Nach oben
Best Alternative To a Negotiated Agreement = „Nichteinigungsalternative“ . Element aus dem „Harvard Modell für sachgerechtes Verhandeln“. Die Verhandlungsstärke einer Partei hängt davon ab, wie attraktiv die Alternativoptionen bei einem Scheitern der Verhandlungen sind.
B2A Nach oben
[englisch gesprochen: B to A] Business to Administration = Konflikte zwischen Behörden, Nachbarn, …. (siehe → Unternehmensmediation)
B2B Nach oben
[englisch gesprochen: B to B] Business to Business = Konflikte zwischen Unternehmen (siehe → Unternehmensmediation)
B2C Nach oben
[englisch gesprochen: B to C] = Business to Consumer = Konflikte zwischen Unternehmen und Kunden (siehe → Unternehmensmediation)
Coaching Nach oben
Coaching und → Klärungshilfe sind professionelle Formen individueller (person-, prozess- und organisationsbezogener) Beratung und konstruktiver Konfliktbegleitung im beruflichen bzw. privaten Kontext. Das Ziel der Beratung/ Selbstklärung bestimmen die Mandanten (der/die Coachee), wobei ein eher systemisch-strategischer sowie ein eher persönlichkeitorientierter Ansatz unterschieden wird (SIMK Coaching & Klärungshilfe). Der Coach begleitet auf dem Weg als offen-kritischer, „neutraler“ Gefährte in einem strukturierten Verfahren und durch Anwendung spezifischer Methoden. Der Coach ist dem Mandanten gegenüber zur Offenheit verpflichtet, im Übrigen absolut verschwiegen. Er gibt dem/der Coachee ein ungeschminktes Feed-back (Rückmeldung) ohne zu verurteilen. Er weist insbesondere auf Aspekte der (eingeschränkten) Wahr- nehmung und Kommunikation hin. Der Coach hilft Ihnen, die offenen Fragen und Konflikte zu identifizieren und Lösungsoptionen zu erarbeiten. Der Coach gibt aber keine Lösungen bzw. einen Lösungsweg vor, vielmehr werden im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ Sichtweisen geklärt, Konflikte offen gelegt, verdeckte Ressourcen und Blockaden erkannt, um versteckte Potentiale freizulegen und nutzbar zu machen. Ein Erfolg ist auszumachen, wenn alles Wichtige klar gesehen wird und die daraus notwendigen Schlüsse gezogen werden. Coaching ist weder eine psychologische, noch eine therapeutische Beratung, der Coach wird Sie aber dabei unterstützen, Klärungen zu finden, die Ihren Bedürfnissen und Interessen dienen. In einem Coaching findet keine Rechtsberatung statt. Im Unterschied zur Mediation findet das Coaching/die Selbstklärung mit nur einer Partei statt, die auch aus mehreren Personen bestehen kann. Die in der Selbstklärung gewonnenen Einsichten können dann ggf. auch im Dialog mit anderen Konfliktparteien selbstbewußt thematisiert werden.
→ Hierzu siehe auch das SIMK-Leistungsangebot Coaching
Co-Mediation Nach oben
In Mediationsverfahren mit zwei Parteien unterschiedlicher Diversität (z.B. Gender, Alter), jedenfalls aber in Mehrparteienkonflikten empfiehlt es sich nach den fachlichen Standards das Verfahren nicht als Solo-Mediator, sondern in einem eingespielten Team von (zwei oder mehreren) Mediator*innen zusammen durchzuführen. Dabei sollten unterschiedliche Aspekte wie z.B. Gender, Alter sowie die unterschiedliche Expertise der Mediator*innen berücksichtigt werden ( → Gemischtes Doppel).
Diskurs Nach oben
Regelgesteuerte Denk- und Redepraxis.
Doppeln Nach oben
Das Doppeln ist eine aus der Klärungshilfe (Thomann & Prior) entwickelte Intervention, deren Ziel es ist, die im Konflikt dominierende negative Erwartungshaltung der Konfliktparteien zu aufzulösen. Ziel des Doppelns ist einerseits zu demonstrieren, dass das Gesagte vom Mediator verstanden worden ist und zweitens, dass das Gesagte noch einmal mit anderen Worten übersetzt beim Empfänger ankommt. Dabei werden insbesondere auch bislang nicht ausdrücklich Gesagtes verbalisiert und (versteckte) Gefühle offenbart, um an den Kern des Konflikts zu kommen, was zum Teil erfordert, erst du ein „Tal der Tränen“ zu wandern und die dort lebenden „Dämonen“ zu besiegen. Das Doppeln ist eine sehr machtvolle Intervention, sie darf nicht blauäugig und „munter darauf los“, sondern nur umsichtig und sorgfältig eingesetzt werden (ausführlich hierzu Prior und Trenczek in Trenczek et al. (Hrsg.) Handbuch Mediation und Konfliktmanagement, Kap. 3.5 und 7.1.9; Baden-Baden 2014)
Einzeltreffen Nach oben
In der deutschen Mediationspraxis und -literatur war die Durchführung von getrennten (Einzel-)Treffen mit den Konfliktparteien (insb. im Bereich der Familienmediation) lange umstritten. Beeinflusst durch internationale Praxis sind separate Gespräche mit den Parteien mittlerweile nicht nur in dem Shuttle-Verfahren, in dem die Vermittler auch als Botschafter der Nachrichten fungieren, durchaus üblich, erfordern freilich stets das Einverständnis der Parteien (vgl. auch § 2 Abs. 3 MediationsG).→ zum SIMK-Methodenkoffer
Fragetechniken Nach oben
→ zum SIMK-Methodenkoffer
Freiwilligkeit Nach oben
Die Freiwilligkeit gilt als ein Grundprinzip der Mediation (vgl. Art. 3 a EU-Mediationsrichtlinie 2008; § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 MediationG; § 1 Abs. 1 ZivMediatG). Er betrifft aber nicht den Zugang zum Verfahren, sondern die vom Rechtssystem geschützte Entscheidungsfreiheit/ Autonomie, sich nicht einigen zu müssen. Die („äußere“) Freiheit, an dem Mediationsverfahren teilzunehmen, wird deshalb keinesfalls unzulässig dadurch eingeschränkt, wenn das Verfahren von einem Dritten (sei es vom Gericht, dem Arbeitgeber, etc.) initiiert wird, solange der Nichteinstieg in die Mediation nicht mit einem Rechtsverlust verbunden ist. Ebenso wenig ist es schädlich dass sich die (potentiellen) Konfliktparteien im Vorfeld – zB durch sog. ADR-Klauseln in (Arbeits-, Lieferungs-, …)Verträgen oder eine Betriebsvereinbarung – zur Durchführung einer Mediation verpflichten. Wichtig ist, dass die Parteien ein Mediationsverfahren „jederzeit“ sanktionslos – wiederum im Hinblick auf ihre Alternativen mehr oder weniger freiwillig – abbrechen können(hierzu ausführlich → Freiwilligkeit (in) der Mediation
Funktionaler Mediationsbegriff Nach oben
Die Vorschriften des deutschen Mediationsgesetzes knüpfen funktional an die Tätigkeit der/des Dritten an. Nach § 1 Abs. 1 MediationsG ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person, die die Parteien durch die Mediation führt (§ 1 Abs. 2 MediationsG). Wurde vereinbart, dass die Parteien in der (Streit-)Sache selbst (eigenverantwortlich) eine Regelung bzw. Lösung erarbeiten und die Dritten in der Streitsache ohne Entscheidungsbefugnis in der Streitsache vermittelt, dann handelt es sich um eine Mediation i.S.d. § 1 Abs. 1 MediationsG. Mithin ist jede Person, die eine Mediation im Sinne des § 1 Abs. 1 MediationsG in der Streitsache durchführt, Mediator:in im Sinne von § 1 Abs. 2 MediationsG (funktionaler Mediatorenbegriff) und unterliegt damit den normativ-fachlichen Standards des Mediationsgesetzes, unabhängig davon, ob das Verfahren bzw. das Vorgehen der Dritten als „Mediation“, „(Konflikt-)Moderation“, „Klärungshilfe“, „Schlichtung“, „Workshop“ oder was auch immer bezeichnet wird (ausführlich –> hier).
Gemeinwesenmediation Nach oben
Unabhängig vom jeweiligen Konflikt- und Arbeitsfeld alle konsensbezogenen Vermittlungsleistungen zur Regelung der Konflikte im sozialen Nahraum der Bürger, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Leistungsträgern angeboten werden. Dies reicht von sog. Verbrauchersachen, Familien- und Generationenkonflikten, Gruppen- und Teamkonflikten insbesondere in Einrichtungen, über die peer- und Schulmediation und sog. Konfliktlotsenprogramme, bis hin zu den Streitigkeiten im Bereich der Nachbarschaft oder dem sog. Täter-Opfer-Ausgleich in strafrechtlich relevanten Konflikten.
Gemischtes Doppel Nach oben
In Zwei- oder Mehrparteienkonflikten ist es von Vorteil, wenn auf Seiten der Mediatoren ein sog. „gemischtes Doppel“ von → Co-Mediatoren (Frau/Mann; Jung/Alt; bilinguale und interkulturelle Kompetenz, …) agiert, um im Hinblick auf die den Konflikt ggf. prägende Diversität, interkulturelle, Gender- oder Generationenthemen angemessen intervenieren zu können.
Gewaltfreie Kommunikation Nach oben
„Gewaltfreie Kommunikation“ ist eine von Marshall B. Rosenberg entwickelte Form der Gesprächsführung, um destruktive Kommunikationsverläufe zugunsten von nicht verletzenden und gleichwohl Bedürfnisse befriedigenden Aussagen und Rückmeldungen zu verändern. Wesentlich ist dabei die Beachtung von vier aufeinanderfolgenden Schritten: Beschreibung der eigenen Wahrnehmung (Trennung von Interpreation) – Ausdruck des eigenen Gefühls (statt Schuldzuweisung) – Erläuterung des eigenen Bedürfnisses – Ausdruck einer Bitte bzw. eines (Veränderungs-)Wunsches (statt Forderung). Literatur: Rosenberg, M. Gewaltfreie Kommunikation; 9. Aufl. Junfermann, Paderborn 2010
Güterichter Nach oben
Die Figur des Güterichters wurde mit der Neufassung des § 278 Abs. 5 ZPO in die ZPO eingeführt. Danach kann das Gericht die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Dabei ist den Güterichtern freigestellt, welche Verhandlungsmethoden sie einsetzen, ob sie wie ein Mediator agieren oder ein qualifiziertes Vergleichsgespräch führen. Wie stark die juristische Seite des Konflikts eingeblendet wird und ob der Güterichter eigene Bewertungen oder Vorschläge einbringt, bleibt ihnen ebenfalls überlassen. Können sich die Parteien nicht einigen, so gibt der Güterichter die Streitsache an den ursprünglichen, entscheidungsbefugten Richter zurück.
Interessen Nach oben
Das hinter den → Positionen (Forderung) stehende Anliegen einer Partei, also ihre Wünsche, Sorgen, Bedürfnisse. Positionen können „ohne Not“ aufgegeben werden, wenn die Interessen „bedient“ werden. Anders herum ist es aber nicht möglich, man kann ohne emotionalen, seelischen bzw. wirtschaftlichen Schaden auf Dauer seine Interessen nicht verleugnen oder aufgeben. In der Konfliktberatung bzw. → Mediation ist es Aufgabe der Coaches bzw. → Mediatoren, die Parteien dabei zu unterstützen, ihre eigenen Interessen (Selbstbehauptung) sowie die Interessen der anderen Partei zu erkennen und zu verstehen (sog. Wechselseitigkeit; vgl. hierzu Trenczek et al. Handbuch Mediation und Konfliktmanagement, 2014 Kap. 1.1 u. 2.14)
Klärungshilfe Nach oben
Der Begriff wird unterschiedlich verwendet. Zum einen bezeichnet Klärungshilfe eine der drei Funktionen von → Mediatoren neben der Verfahrenskontrolle und Gesprächsmoderation hinaus. Klärungshilfe wird aber auch als Bezeichnung für ein spezifisches Konfliktvermittlungsverfahren verwendet, welches sich in einigen Aspekten von der („klassischen“) Mediation unterscheidet (hierzu Prior in Trenczek u.a. 2013, 3.5). Diese Klärungshilfe legt den Fokus insb. auf eskalierte zwischenmenschliche Konflikte in Unternehmen und Organisationen und wurde gerade auch für die Konfliktbarbeitung in hierarchischen Systemen entwickelt. Wesentlich ist dabei, dass die Konfliktklärung zwingend die Anwesenheit der Führungskräfte voraussetzt.
Andererseits lassen sich methodische Interventionen der Klärungshilfe (z.B. das sog. → „Doppeln„) auch im Rahmen einer Mediation nutzen. Entscheidend ist, dass die Vermittler, ob sie nun ehere „klassisch“ mediieren oder auf andere Weise zur Klärung und Lösung des Konflikt beitragen, die Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien im Auge haben. Die Klärungshilfe kann auch mit einer Partei im Rahmen eines → Coaching durchgeführt werden.
Kollegiale Beratung Nach oben
Kollegiale Beratung ist ein strukturiertes Verfahren, bei der die oder der Einzelne für die Lösung konkreter beruflicher Fragen oder Probleme das Wissen und den Erfahrungsschatz einer Gruppe nutzt. Die Beratung verläuft in mehrern Phasen unter Anwendung von spezifischen Methoden und Interventionen ab, wobei die Beteiligten unterschiedliche Rollen einnehmen.
Konflikt (interpersonaler) Nach oben
Eine Interaktion zwischen Personen wobei wenigstens eine Person eine Unvereinbarkeit im Denken, Wahrnehmen, Wollen und/oder Interesse als Beeinträchtigung erlebt. Konflikte sind meistens mit negativen Erfahrungen, Unannehmlichkeiten, Stress und Leistungsverlust verbunden. Konflikte sind aber nicht per se negativ, sondern nur ein destruktives Konfliktverhalten. Konflikte bergen in sich auch die Chance zur positiven Veränderung und Fortschritt. Nicht bearbeitete Konflikte haben aber die Tendenz zu eskalieren und eine Verständigung zunehmend schwerer zu machen.
Konfliktberatung Nach oben
die beratende Unterstützung einzelner Personen in Veränderungs- und Entwicklungsprozessen sowie in Konflikten zur Selbstklärung von Einzelpersonen wie auch von Gruppen, Teams, Unternehmen und Organisationen, um Perspektiven für tragfähige, faire und interessensgerechte Lösungen oder Regelungen zu erarbeiten selbst wenn der Konfliktpartner (die „Gegenpartei“) nicht selbst am Beratungsprozess (bzw. einer → Mediation) teil nimmt. Die Konfliktberatung ist durchaus vergleichbar mit einem → Coaching unter einer besonderen Auftragsstellung.
Konfliktmanagement Nach oben
Als Konfliktmanagement bezeichnet man die systematischen und zielgerichteten Interventionen und Steuerungsmaßnahmen im Hinblick Entwicklungs- und Veränderungsprozesse bzw. zur Konfliktbewältigung mit dem Ziel, frühzeitig potentielle Konflikte (oder gar Krisen) zu erkennen, sie konstruktiv zu bearbeiten und zu bewältigen, um zu verhindern, dass ein Individuum, ein Unternehmen bzw. ein System substantiell geschädigt, gefährdet oder destabilisiert wird. Dies schließt unterschiedliche Methoden ein, insb. Mediation, Konfliktberatung, Klärungshilfe und Coaching, Moderation, Prozessbegleitung, Supervision und Teamentwicklung (siehe → Leistungsangebot des SIMK). Welches das geeignete Verfahren ist, lässt sich nur individuell mit dem Auftraggeber klären. Die im Rahmen der Konfliktbearbeitung gewonnenen Erkenntnisse sind für die Weiterentwicklung der Organisation bzw. des Unternehmens bei der Planung, Implementierung und Durchführung eines Konfliktmangementsystem zu nutzen (sog. → Konfliktmanagementdesign). Ein auf die spezifischen Bedürfnisse der Organisation abgestuftes Konfliktmanagementsystem beinhaltet zumindest
- präventiv Informations- und Weiterbildungsangebote im Hinblick auf den Umgang mit Veränderungsprozessen und Konflikten,
- erste Anlaufstellen für die Konfliktberatung,
- die Konfliktklärung und Mediation in konkreten Konflikten sowie
- die hierzu erforderliche Beschreibung der standardisierten Prozessabläufe (z.B. Leitfäden)
Konfliktmanagementdesign Nach oben
Im Hinblick auf ein professionelles Konfliktmanagement geht es nicht nur darum, im konkreten Einzelfall das richtige Konfliktbearbeitungsverfahren auszuwählen, sondern die im Rahmen der Konfliktbearbeitung gewonnenen Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Organisation bzw. des Unternehmens zur Planung, Implementierung und Durchführung eines abgestimmten, in mehreren Stufen gegliedertes → Konfliktmangementsystem zu nutzen
Konfliktmanagementsystem Nach oben
→ s.o. Konfliktmanagement
Konfliktmoderation Nach oben
Konfliktmoderation bezeichnet eine früher u.a. gegenüber der Schlichtung als eigenständig bezeichnete Art der Konfliktvermittlung, wobei der Begriff aufgrund der Regelungen des Mediationsgesetzes mittlerweile unter dem Begriff Mediation subsumiert werden kann.
Konfliktmoderation und Mediation iSd Mediationsgesetzes sind mithin Synonyme, wobei es im Hinblick auf die (gesetzlich normierten) fachlichen Mindeststandards zu mehr Klarheit führt, auch in der (Beratungs- und Vermittlungs-)Praxis den gesetzlich normierten Mediationsbegriff zu verwenden. Soweit der Begriff Konfliktmoderation als spezifisches Verfahren für die Bearbeitung Gruppenkonflikten (in Organisationen) Verwendung findet, mag das Element der Gruppe zwar als Hinweis auf die Komplexität des Konflikt und die (methodischen, konfliktdynamischen) Herausforderungen für die Bearbeitung des Konflikts hilfreich sein, es ist aber im Hinblick auf das MediationsG kein geeigneten Abgrenzungsmerkmal zwischen Mediation und Konfliktmoderation. Problematisch ist die Verwendung des Begriffs Konfliktmoderation bzw. die Vermeidung des Mediationsbegriff (bzw. eine begriffliche Beliebigkeit) allerdings dann, wenn man meint, sich auf diese Weise dem Geltungsbereich des Mediationsgesetzes entziehen zu können.
Konfliktschlichtung Nach oben
Konsens Nach oben
bedeuted Übereinstimmung von zwei Meinungen oder Positionen im Unterschied zum sog. Dissens (Uneinigkeit, Widerspruch). Die Übereinstimmung von zwei Willenserklärungen ist konstitutiv für einen Vertrag (Vereinbarung).
Konsensieren, systemisches Nach oben
Das sog. „systemische“ Konsensieren ist ein (konsens-orientiertes) Verfahren zur Entscheidungsfindung in Gruppen, welche eine größtmögliche Annäherung an einen Konsens ermöglicht. In (komplexen) Entscheidungsfragen in einer Gruppe ist nicht eine Lösung die beste, für die sich die Mehrheit ausspricht, sondern der Einigungsvorschlag, gegen den niemand etwas hat bzw. die geringsten Einwände bestehen.
Konstruktivismus Nach oben
Konstruktivismus bildet die erkenntnistheoretische Grundhaltung für die meisten Mediatoren. Die Neuro- und Kognitionswissenschaft geht heute davon aus, dass die Fähigkeit zur Wahrnehmung auf der Fähigkeit basiert, die gesamte Erfahrung zu organisieren. Es ist die Fähigkeit des Menschen, seine vergangene Erfahrung kontinuierlich mit den gegenwärtigen Sinnesreizen synthetisch zu verbinden. Die Farbe der Orange, die Größe einer uns sich nähernden Person etc. ist in unserer Wahrnehmung orange bzw. so groß wie ein Mensch, weil wir es so kennen und erwarten. Was wir erwarten, erinnern, also schon in uns haben, prägt unsere Wahrnehmung. Wahrnehmung ist also ein aktiver Prozess und nicht nur eine passive Verarbeitung von Umweltreizen durch die Sinnesorgane. Nie können wir die Wirklichkeit „an sich“ erleben. Chinesisches Sprichwort: Jede Sache hat drei Seiten, eine die du siehst, eine die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. Immer vermischen sich die Perzeption von Sinnesreiz und Informationsverarbeitung. Wahrnehmung ist somit gleichzeitig immer auch subjektiv und selektiv, ist immer Interpretation und Konstruktion. Der Konstruktivismus lenkt den Fokus weg von den zu beobachtenden Objekten hin zu dem wahrnehmenden Subjekt, seinen internen Strukturen, seinen Filterungs- und Bewertungs- prozessen. Wahrnehmung wird als einen subjektiv bestimmter Vorgang erkannt, der gesteuert werden kann. Ein gänzlich objektiver Blick, ein Blick ohne Brille, scheint für den Menschen nicht möglich zu sein. Wirklichkeit erscheint also immer als soziale Konstruktion, die in der Kommunikation mit anderen als Konsens ausgehandelt und hergestellt wird bzw. werden kann.
Andererseits gelingt dieser Prozess der Herstellung gemeinsamer Konstruktionen nicht immer. Ob und inwieweit es gelingt, eine gemeinsame Geschichte zu finden, Konsens herzustellen, ist von höchst unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die Selektivität der Wahrnehmung ist gerade in Konfliktsituationen besonders stark ist („Scheuklappen-Effekt“). Die ständige funktionale Anpassung der Konstruktionen von Wirklichkeit ist ein entscheidender Ansatzpunkt für die Intervention im Rahmen einer Mediation. Für Mediatoren ergibt sich aus der konstruktivistischen Herangehensweise die Verantwortung, die Vielzahl möglicher Realitätsentwürfe zu akzeptieren, Differenzen zu benennen und einen Wechsel der Perspektiven zu ermöglichen und zu fördern („Öffnen der Scheuklappen“). Mediatoren sollten nicht bewerten, sondern Freiräume schaffen für die Wahrnehmung und Austragung unterschiedlicher Sichtweisen und Interessen.
Mediand/Mediant Nach oben
Beide Varianten, die mit d und die mit t, finden sich in der Literatur und Praxis. Es handelt sich nicht lediglich um eine bloße Rechtschreibvarianten, sondern um einen grammatischen sowie inhaltlichen Unterschied. Mediand drückt semantisch eher etwas passive bzw. eine Objektstellung aus, während Mediant eine aktive Rolle impliziert. Die Konfliktparteien sind keinesfalls Objekte des Mediationsverfahren, sondern die Eigentümer des zu mediierenden Konflikts; allerdings sind sie anders als die Mediatoren nicht in einer das Verfahren leitenden (aktiven) Rolle, sondern werden durch das Mediatorinsverfahren geführt und dabei von den Mediatoren unterstützt.
Die Sprachwissenschaft hält sich im Hinblick auf die Lösung (wie ein Mediator) zurück, stellt aber die entscheidende Frage: „Wenn tatsächlich die aktive Rolle des Medianten/der Mediantin so gesehen wird, dass er oder sie selbst die Vermittlung leistet und sich des Mediators oder der Mediatorin nur als einer Hilfe bedient, dann spricht auch aus sprachwissenschaftlicher Sicht nichts dagegen, die t-Variante zu verwenden“ (Universität Vechta/Arbeitsstelle für Sprachauskunft, 2013). Genau das ist aber nicht der Fall, die Medianden verhandeln zwar aktiv miteinander, leisten aber nicht selbst die Vermittlung, sondern werden mediiert, weshalb die d-Variante (nach aller Abwägung) letztlich die fachlich angemessene Schreibweise für die Konfliktparteien ist und gleichzeitig deren Verantwortung für und aktive Rolle bei der Lösung des Konflikts (nicht aber für das Mediationsverfahren) berücksichtigt.
Mediation Nach oben
ist ein informelles, nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Regelung von offenen Fragen bzw. Konflikten, bei dem die Parteien eines (Rechts-)Streits mit Unterstützung eines unparteiischen Dritten, des Mediators, einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen (vgl. § 1 Abs. 1 MediationsG). Ziel und Wesensmerkmal der Mediation ist die autonome, konsensuale Regelung der Streitfragen, ggf. sogar Konfliktlösung durch die beteiligten Parteien selbst. Mediatoren entscheiden nicht in der Sache, nicht „für“ oder „über“ die Parteien, sie schlagen weder einen Kompromiss vor noch drängen sie die Parteien in den Vergleich. Die Parteien können ihre Lösung oder Regelung selbst finden, damit ihnen nicht eine „Lösung“ durch einen Dritten auferlegt wird. Dabei stellt sich meistens heraus, dass man das „entweder – oder“ überwinden kann und die Parteien – oft sogar über den ursprünglichen Streitgegenstand hinaus – „gewinnen“, d.h. mit Blick in die Zukunft eine Lösung oder Regelung finden können, die ihren Interessen gleichermaßen und nachhaltig dient (sog. win-win; → Nullsummenspiel) .
→ Was ist Mediation? (zu den Wesensmerkmalen der Mediation siehe auch Veröffentlichungen).
Mediatoren Nach oben
Mediatoren/Mediatorinnen sind besonders geschulte, unabhängige und unparteiische VermittlerInnen, die die Parteien dabei unterstützen, die strittigen Themen und Streitpunkte zu identifizieren sowie Lösungsoptionen zu erarbeiten. Die Aufgaben der MediatorInnen bestehen im Wesentlichen darin, den Verhandlungsprozess zwischen den Parteien unterstützend zu begleiten, in dem sie die spezifische Struktur und Methode der Mediation einsetzen. Diese beinhaltet insb.:
- Verfahrenskontrolle: Starten, Führen und Leiten durch die spezifischen Phasen des Mediationsverfahrens, Agenda-Setting, Strukturgebung,
- Gesprächsmoderation: Neugestaltung und Steuern der Kommunikationsverläufe, Aktives Zuhören, klientenzentrierte wie mediationsspezifische Kommunikation und Fragekunst,
- Klärungshilfe: unterstützende Problemdefinition, Interessens- und Bedürfnisanalyse, systemische Wahrnehmungsrekonstruktion, Sichtbarmachen von Wahrnehmungsdissonanzen, Interessens- und Bedürfnisanalyse, Realitätstest und Klärung der Nichteinigungsalternativen (BATNA).
Mediatoren sind Initiatoren für neue Regelungsprozesse, keine Richter und keine Schlichter. Sie verfügen im Hinblick auf den Streitgegenstand über keine Entscheidungs- oder Lösungskompetenz. Sie müssen neutral sein (d.h. dürfen kein eigenes Interesse am sachlichen Ausgang des Konflikts haben) und → allparteilich die Parteien darin unterstützen, ihre Interessen und Bedürfnisse zu einem Ausgleich bringen zu können. Durch eine gute Strukturierung des Verfahrens, durch den Einsatz mediativer Kommunikations- und Verhandlungstechniken (z.B. → aktives Zuhören; Paraphrasieren) sowie die empathische Grundhaltung unterstützen sie die Konfliktparteien, sich über ihre Interessen klar zu werden und geeignete, tragfähige Lösungen zu finden. Mediatoren entscheiden (nicht nur) nicht in der Sache, im Gegensatz zum → Schlichter machen sie auch keine eigenen inhaltlichen Lösungsvorschläge, sie schlagen weder keinen Kompromiss vor noch drängen sie die Parteien in einen Vergleich. Mediatoren dürfen aufgrund ihrer → Allparteilichkeit in der Streitsache auch keine Rechtsberatung durchführen.
Die Vorschriften des → Mediationsgesetzes knüpfen funktional an den Mediator im Sinne von § 1 Abs. 2 MediationsG an, d.h. jede/r VermittlerIn, der eine Mediation im Sinne des § 1 Abs. 1 MediationsG durchführt, unterliegt den normativ-fachlichen Standards des Mediationsgesetzes (sog. → funktionaler Mediatorenbegriff).
(Quelle und weitere Informationen → Trenczek: Aufgaben, Funktion und Kompetenzen von Mediatoren; in: Handbuch Mediation und Konfliktmanagement; Kap. 2.12, Baden-Baden 2013, S. 179 ff.)
Mediationstechniken Nach oben
Die Kommunikation zwischen sich streitenden Parteien, den Sendern und Empfängern von Nachrichten, gerät auch in Mediationsverfahren gelegentlich in schwierige Situationen. Hier ist es dann eine große Hilfe, wenn die Mediatoren nicht nur die Abläufe und Fallstricke von Kommunikationsprozessen (er)kennen, sondern zu deren Überwindung eine Vielzahl an Methoden (z.B. Prinzipien der klientenzentrierten Gesprächsführung nach C. Rogers) und Techniken der Gesprächsführung (Spiegeln, Reframing, Doppeln, Reflecting Team, …. Mediationstraining) beherrschen. Dieses „Handwerkzeug“, eine Auswahl von Grundtechniken, sollte man in der Mediationsausbildung erlernen, in der Praxis der Mediation aber nicht unreflektiert einsetzen, sondern mit sich führen und bedarfsgerecht, ebenso gezielt wie intuitiv, anwenden können. Wichtig ist in allererster Linie nicht die Technik, sondern die hierin zum Ausdruck kommende Haltung! → zum SIMK-Methodenkoffer
Moderation Nach oben
Durch Dritten gesteuerter, strukturierter Ablauf eines Konfliktgesprächs.Methodisch angelegtes Verfahren, in dem durch Strukturierung, Visualisierung und andere Techniken der Arbeits- und Entscheidungsprozess von Gruppen gefördert wird. Ursprünglich als strukturierende Unterstützung zur Entscheidungsfindung insb. in Gruppenprozessen angewendet, wurde die Moderation explizit auch als Konfliktmoderation als präventive Intervention ausgestaltet, um auftretende Konflikte vor der Eskalation zu bewahren. Die methodischen Interventionen der Moderatoren als Verhandlungs- und Konferenzleiter sind weniger intensiv als bei einer Mediation und werden in noch nicht so verhärteten Konfliktstadien eingesetzt. → zum SIMK-Methodenkoffer
Nullsummenspiele Nach oben
In Nullsummenspielen stellt der Verlust der einen Partei den Gewinn der anderen Partei dar. Der Gewinn und Verlust belaufen sich zusammengezählt immer auf Null. In Nichtnullsummenspielen gleichen sich Gewinn und Verlust nicht aus. Die Summe von Gewinn und Verlust kann über oder unter Null liegen. Es können beide Parteien verlieren oder gewinnen. In der Mediation werden die Streitparteien dabei unterstützt, sich von ihren antagonistischen Positionen zu lösen und Lösungsoptionen zu entwickeln, die den Bedürfnissen und Interessen beider/aller Beteiligten dienen, sog. win-win-Situation.
Paraphrasieren Nach oben
→ zum SIMK-Methodenkoffer
Positionen Nach oben
(Rechtliche) Ansprüche und Forderungen, die von den Parteien im Konflikt und insb. im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erhoben werden und deshalb nicht miteinander vereinbar sind. Häufig nur das vermeintliche das kurzfristig formulierte Ergebnis („what“), um welches gekämpft wird. Demgegenüber sind die (sozialen, wirtschaftlichen, emotionalen, …) Interessen die „dahinter“ stehenden eigentlichen Anliegen und Motivation („why“), aufgrund derer in den Konflikt gegangen wurde, die aber nicht zwingend konträr zu den Interessen der anderen Partei sein müssen, was man aber mangels Kommunikation nicht weiß. Interessen reichen mitunter weit in den Bedürfnisbereich hinein, also den Bereich der elementaren Wünsche und Notwendigkeiten für das Wohlbefinden, die nahezu alle Menschen teilen (Anerkennung, Sicherheit, …). In der Mediation geht es darum, die Positionsebene zu verlassen, um auf der Interessensebene Möglichkeiten der Verständigung und ggf. Übereinstimmung auszuloten.
Prozessbegleitung Nach oben
ist ein unspezifischer Begriff für eine Reihe unterschiedlicher prozessorientierter (d.h. auf einem spezifischen Verfahrensablauf basierender) Klärungs-, Lösungs- bzw. Regelungsverfahren. Welches Verfahren (z.B. → Konfliktberatung, Coaching, Mediation, …) im Hinblick auf einen Entwicklungs- und Veränderungsprozess bzw. eine Konfliktsituation geeignet und angemessen ist, sollte im Rahmen der Auftragsklärung mit dem Auftraggeber individuell bestimmt werden.
Reflecting Team Nach oben
Das Reflecting Team in der Mediation ist eine abgewandelte Form der in der systemischen Therapie entwickelte Methode des Reflexionsgesprächs von zwei → Co-Mediator*innen im Beisein der Konfliktparteien. Anders als in der Therapie findet das Reflexionsgespräch nicht zwischen Mediator/Berater und Klient statt, welches von einem therapeutischen Team in einem zweiten (Beobachtungs-)Raum ggf. getrennt durch eine Einwegscheibe beobachtet und gehört werden kann. Vielmehr reflektieren die beiden Co-Mediatoren das bisherige Mediationsverfahren, das Konflikt- und Konfliktlösungsverhalten der Konfliktparteien in deren Beisein. Die Medianten sind also im Raum anwesend und sehen/hören/erleben mithin die von den Mediatoren wahrgenommene und ggf. bewusst gefilterte Konfliktdarstellung/Reflexion. Mitunter bauen die Mediatoren hierbei gezielt „paradoxe Interventionen“ (z.B. „Ich denke, wir sollten das Verfahren hier abbrechen, denn wenn der Konflikt gelöst wird, wird den Parteien etwas fehlen…..“) mit ein, um die Konfliktparteien / Medianten zu einer Reaktion zu „provozieren“ bzw. zu einer Veränderung ihres bisherigen Verhalten anzuregen.
Reframing Nach oben
→ zum SIMK-Methodenkoffer
Restorative Justice (RJ) Nach oben
Der Begriff Restorative Justice (RJ) wird auf unterschiedlichen Ebenen mit unterschiedlichen Inhalten verwendet. Zunächst bezieht er sich auf ein die traditionelle Vergeltungslogik (retributive justice) und Strafphilosophien überwindendes Gerechtigkeitskonzept. Danach soll das aus der Begehung von Unrecht erfahrene Leid soweit wie möglich ausgeglichen und die als gerecht akzeptierte Ordnung in einer sozialen Gemeinschaft (wieder) hergestellt (to restore justice) werden (zu den Grundelementen s. Veröffentlichungen). Innerhalb dieses auf Ausgleich und Wiedergutmachung gerichteten Ansatzes findet sich eine Vielfalt von Theorie- und Praxismodellen unterschiedlicher Reichweite. Wichtig anzumerken ist, dass der RJ-Ansatz nicht auf strafrechtlich relevantes Verhalten begrenzt ist, sondern alle mit Unrecht und persönlichem Leid verbundene Störungen von Beziehungen bzw. des Gemeinwesens umfasst. International werden RJ-Verfahren nicht nur im strafrechtlichen, sondern vor allem auch bei Konflikten am Arbeitsplatz, im Schulbereich und öffentlichen Einrichtungen angewandt. Sie hierzu auch die News v. 27.06.2015
Schiedsgerichte Nach oben
Schiedsgerichte sind – vereinfacht ausgedrückt – private (also nicht-staatliche) Gerichte, denen sich die Parteien vertraglich oder im Rahmen von Mitgliedsstatuten unterworfen haben. Ein Schiedsgerichtsverfahren ähnelt auch im Ablauf einem „normalen“ Gerichtsverfahren: Die Parteien fertigen Schriftsätze, es findet in der Regel eine mündliche Verhandlung statt, in der ggf. Beweisaufnahmen durchgeführt werden. Zwar werden stets die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung ausgelotet, am Ende des Verfahrens steht aber ein verbindlicher Schiedsspruch, der für die Parteien die gleichen Wirkungen hat wie ein Urteil. Allerdings können die Parteien stärker Einfluss auf das Verfahren nehmen, insb. sind sie in der Verfahrensgestaltung freier und flexibler als die Richter eines staatlichen Gerichtes. Zum Beispiel werden sie bei der Auswahl der Schiedsrichter beteiligt oder sie können den Verhandlungsort und die Verfahrenssprache einvernehmlich regeln
Schiedsverfahren Nach oben
Schiedsverfahren sind evaluative, also mit einer Bewertung verbundene Formen der Streitregelung, die aufgrund ihrer häufig stark rechtlichen Orientierung eher einer gerichtlichen Regelung als den „alternativen“ Verfahren der Konfliktlösung ähneln, vor allem wenn sie mit einem Votum, Entscheidungsvorschlag oder Schiedsspruch abgeschlossen werden. Zu den Schiedsverfahren zählen sowohl die Schlichtungs- und Güteverfahren (z.B. der Handwerkskammern oder der sozialrechtlichen Schlichtungsstellen) sowie das Schiedsgerichtsverfahren.
Schlichtung Nach oben
Der Begriff „Schlichtung“ unterscheidet sich im Hinblick auf die Entscheidungskompetenz des Dritten semantisch wie konzeptionell eigentlich von dem der Mediation, er wird aber in Deutschland oft als Synonym für die Vermittlungstätigkeit als solche oder sogar falsch gleichbedeutend mit Mediation verwendet. Entscheidend ist letztlich die Rolle und Funktion und damit das methodische Vorgehen des Dritten. Bei der Schlichtung handelt es sich zwar auch um ein (sog. → ADR-) Vermittlungsverfahren, anders als bei der Mediation, darf/kann bei der Schlichtung „aber der Dritte den Parteien eine bestimmte Konfliktlösung vorschlagen (vgl. BT-Drs. 17/5335 S. 10.). Mediatoren entscheiden nicht in der Sache, sie schlagen weder einen Kompromiss vor noch drängen sie die Parteien in den Vergleich. Ausführlich siehe → Mediation, Schlichtung und andere Vermittlungsmodelle
Spiegeln Nach oben
Eine von zahlreichen Kommunikationstechniken von Mediatoren. Beim Spiegeln oder paraphrasieren wird der Gesprächsinhalt, die Aussage des Senders, mit eigenen Worten kurz wiedergegeben, um deutlich zu machen, dass das Gesagte beim Empfänger richtig angekommen, verstanden worden ist. Der ursprüngliche Sender hat damit die Gelegenheiten, Missverständnisse aufzudecken; er hat die Möglichkeit, seine Aussagen zu wiederholen, bis er verstanden wird. Beim Spiegeln muss der Empfänger darauf achten, die Sichtweise des Anderen darzustellen, ohne die Aussage zu bewerten. Es sollte nicht jede Aussage stereotyp gespiegelt, sondern darauf geachtet werden, nur die wesentlichen Aussagen zu wiederzugeben, da sonst die andere Person den Eindruck bekommen könnte, sich nicht richtig ausdrücken zu können. → zum SIMK-Methodenkoffer
Supervision Nach oben
Im angelsächsischen Sprachraum ursprünglich Bezeichnung für Aufsicht und Anleitung durch einen Vorgesetzten. Im deutschsprachigen Raum bezeichnet Supervision die fachliche Reflexion professionellen Handelns (insb. in Beratungs- und Hilfeprozessen) unter Einbeziehung einer externen, fachkundigen Person, die nicht unmittelbar am (Hilfe-)Geschehen mit den Klienten/Kunden/Mandanten selbst beteiligt ist. Ziel der Supervision als Erkennens-, Lern- und Verstehensprozess ist u.a.
- die Professionalisierung des beruflichen Handelns, insb. Findung und Akzeptanz der eigenen Rolle, Entwicklung eigener Stärke und Durchsetzungskraft
- die Bewältigung von Belastungen im Zusammenhang mit dem beruflichen Alltag
- Vermittlung neuer Handlungsperspektiven in schwierigen Situationen
- Optimierung von Arbeitsprozessen und Arbeitsbeziehungen
- Unterstützung bei der Lösung von offenen und verdeckten Konflikten.
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) Nach oben
Der Begriff „Täter-Opfer-Ausgleich“ (TOA; im Hinblick auf die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK besser/korrekt bezeichnet als „Tatausgleich“ – TA) bezieht sich auf einen strafrechtlichen Reaktionsansatz, welcher die Wiedergutmachungsbemühungen der/s Beschuldigten gegenüber ihrem/seinem Opfer berücksichtigt. In der Praxis basieren solche Wiedergutmachungsvereinbarungen häufig auf einer Konfliktvermittlung durch einen unparteiischen Dritten (Mediator/in), eine Mediation ist aber für einen TOA nicht Voraussetzung. TOA und Vermittlung/Mediation in strafrechtlichen Konflikten sind mitin nicht deckungsgleich! Die strafrechtlichen Normen (insb. StGB, StPO, JGG) regeln unter dem Begriff TOA die Bewertung bzw. Anerkennung eines Ausgleichs im Rahmen der Verfahrensentscheidung bzw. Strafzumessung. Das Mediationsgesetz enthält für diese Entscheidung keine Regelungen, sondern befasst sich mit der verfahrensmäßigen Ausgestaltung und fachlichen Standards der Konfliktvermittlung (→ Mediation). Mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen kann mit TOA also nur noch die strafrechtliche Entscheidung (Rechtsfolge bzw. ein Kriterium der Strafzumessung) bezeichnet werden, während sich der Begriff Mediation auf das Verfahren und methodische Vorgehen der Konfliktvermittler bezieht. Das Arbeitsfeld → Restorative Justice, Mediation und TOA ist mithin von einem doppelten gesetzlichen Rahmen geprägt: während die Staatsanwaltschaften und Gerichte ihre Entscheidungen nach den strafrechtlichen Regelungen treffen, haben die Vermittlungs- und Ausgleichsstellen zusätzlich das MediationsG zu beachten, da sie zwischen den betroffenen Parteien zugunsten einer einvernehmlichen Konfliktregelung vermitteln, ohne selbst inhaltliche Entscheidungen zu treffen (sog. funktionaler Mediatorenbegriff gem. § 1 Abs. 2 MediationG).
Unternehmens- und Wirtschaftsmediation Nach oben
Unternehmens- und Wirtschaftsmediation bezeichnet ein Arbeitsfeld der konsensualen Regelung von offenen Entscheidungsprozessen und Konflikten im Bereich wirtschaftlich-kommerziell tätiger Unternehmen (Betriebe, Gesellschaften, Konzerne, …) oder sozialer bzw. öffentlicher Organisationen (Behören, Krankenhäuser, Vereinen …). Während Unternehmensmediation überwiegend Verfahren und Regelungsprozesse innerhalb von Organisationen/Systemen bezeichnet (z.B. im Hinblick auf Konflikte am Arbeitsplatz, Streit zwischen Mitarbeitern; Mobbingvorwürfe, Konflikte zwischen Teams und Abteilungen, Berufsgruppen und Disziplinen; insb. Vermittlung in Familienbetrieben), wird Wirtschaftsmediation häufig für die Konfliktklärungsverfahren zwischen Unternehmen und Geschäftspartnern (B2B – Business to Business), zwischen zwischen Unternehmen und Behörden (B2A) sowie zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) verwendet. In Deutschland haben sich die in diesem Arbeitsfeld überwiegend tätigen Mediatoren im Bundesverband Mediation für Wirtschaft und Arbeitwels (BMWA) zusammen geschlossen, deren Mediator*innen nach strengen Qualitätskriterien zertifiziert sind.
Vertraulichkeit Nach oben
hierzu siehe → hier: Vertraulichkeit im Mediationsverfahren
Vorbefassung Nach oben
Vorbefassung i.S. von § 2 Abs. 2 MediationsG bedeutet, dass man in der selben (Streit-)Sache in einer anderen als der Mediatorenrolle (z.B. als Rechtsanwalt oder in der psychso-sozialen Beratung) tätig war. Siehe → Vorbefassungsverbot.