Wie aus der Pressemitteilung des BMJ vom 13.07.2023 entnommen werden kann, hat Bundesjustizminister Buschmann die Änderungen der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) unterzeichnet, so dass die neuen Regelungen zum 1. März 2024 in Kraft treten.
Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie eine erste praktische Mediation, Einzelsupervisionen und Fortbildungsstunden zu absolvieren sind, damit Mediatorinnen und Mediatoren die Bezeichnung „zertifizierte Mediatorin“ bzw. „zertifizierter Mediator“ führen dürfen. Vorausgegangen war von Juni 2020 bis November 2021 ein weitgehend online geführte/r Austausch und Tagungen des Bundesministeriums der Justiz (vgl. z.B. Konferenz vom 22.10.2021) mit an der Mediation interessierten Praktikerinnen und Praktikern, Verbänden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der einen erheblichen Regelungs- und Änderungsbedarf bzgl. der Mediatorenausbildung aufgezeigt. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung setzt einen teil dieses Änderungsbedarfs um. Zur grundsätzlichen Kritik an dem Begriff „zertifizierte:r Mediator:in“ bzw. der problematischen Selbstzertifizierung vgl. unverändert unseren ADR-Beitrag vom 09.10.2016.
Die deutschen Mediationsfachverbände haben deshalb gemeinsam im Qualitätsverbund Mediation (QVM) eine Initiative für ein tatsächlich den Namen verdienendes Qualitätssiegel für Mediator:innen (QVM) und gemeinsame Zertifizierungsstelle gestartet, welche seit Ende 2022 tätig ist. → hierzu mehr