„Europa definiert sich nicht nur über seine ökonomische Stärke und seine spezifische Topographie, sondern über gemeinsame Werte.“
Am 2. Oktober haben Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Annesty International und anderen Nichtregierungsorganisationen sowie Gewerkschaften, Flüchtlingsinitiativen und Künstlern einen bundesweiten Aufruf gestartet. Dieser formuliert 25 Jahre nach der Wiedervereinigung ein breit verankertes Selbstverständnis: Asyl ist ein Menschenrecht! Solidarität, Mitgefühl und Humanität gehören zu einem offenen, vielfältigen Deutschland und zu Europa. Für ein Europa der Menschen und der Menschenrechte (Initiator Amnesty International).
Gegen Rassismus, Hetze und Hass. Für ein offenes Europa der Aufklärung und der Freiheit, des Rechts und der weltanschaulichen Toleranz. Europa ist nicht nur oder in erster Linie ein gemeinschaftlicher Wirtschaftsraum, sondern lebt davon, dass es die Menschen und ihre Würde schützt. Geben Sie der Vernunft und der Humanität, den Menschenrechten und der Menschlichkeit in Deutschland und Europa eine Stimme. Zeigen Sie Haltung! (siehe auch → hier)
Nicht nur am 10.12.: Tag der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 wurde durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR – Universal Declaration of Human Rights) verabschiedet. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen nehmen diesen Tag jedes Jahr zum Anlass, an die Bedeutung dieser Erklärung zu erinnern und die Menschenrechtslage weltweit kritisch zu betrachten. Das Europäische Parlament verleiht am 10. Dezember jährlich den Sacharow-Preis, die Organisation Reporter ohne Grenzen ihren Menschenrechtspreis.
Diese AEMR der UN besteht aus 30 Artikeln, die die grundlegenden Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ (siehe AEMR). Die Menschenrechte beanspruchen universale Geltung, d.h. sie sollen für jeden Menschen gelten, unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er/sie zu dem Land steht, in dem er/sie sich aufhält.
An die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) knüpften zwei wichtigen UN-Vertragspakte an, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR, sog. Zivilpakt) sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR, sog. Sozialpakt) von 1966 (beide in Kraft seit 1976), die zusammen die Internationale Menschenrechtscharta bilden (hierzu weiter → Amnesty International und Wikipedia).