Das EU-Parlament hat neue Regelungen zur alternativen Streitbeilegung (alternative dispute resolution – ADR) und Onlinestreitbeilegung (ODR) verabschiedet. EU-Verbraucher sollen damit einen leichteren Zugang zu einem kostengünstigen Mediationverfahren bei Streitigkeiten mit Händlern über Waren oder Dienstleistungen (nicht nur aber) vor allem bei Online- und grenzüberschreitenden Einkäufen erhalten. Nach der ADR-Richtlinie sollen in den EU-Staaten ADR-Stellen für alle Branchen der Wirtschaft zur Verfügung gestellt und die Neutralitüt der Mediatoren sichergestellt werden. In Deutschland gibt es hierfür insb. die anerkannten Gütestellen (vgl. z.B. Waage Hannover) sowie die (künftig nach Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung „zertifizierten“) Mediatoren (s.u. MediationsG). Streitigkeiten über online erworbene Waren sollen nach der ODR-Verordnung über eine von der Europäischen Kommission einzurichtenden „Online-Plattform“ in allen EU-Sprachen bearbeitet werden können.
EU-Verordnungen haben allgemeine Geltung und sind in jedem Mitgliedstaat unmittelbar verbindlich. Im Unterschied dazu umreißen die EU-Richtlinien zunächst nur einen gesetzlichen Rahmen und verpflichten die nationalen Gesetzgeber zu einem Transformationsakt, durch den das nationale Recht an die jeweilige Richtlinie angepasst wird. Das EU-Parlament hat den Mitgliedstaaten nun 24 Monaten zur Umsetzung der ADR-Richtlinie in nationales Recht gegeben; die ODR-Plattform soll kurz danach zur Verfügung stehen (Quelle: EU-Parlament). Den Text der EU-RL finden Sie unter Mediation Arbeitshilfen.