Das Bundesjustizministerium hat am 04.08.2010 den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes veröffentlicht. Wesentliches Ziel des Entwurfs ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Der Entwurf stärkt die Mediation, indem er die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren schützt und die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Verein- barungen erleichtert. Das (eingeschränkte) Zeugnisverweigerungsrecht knüpft nur an die Tätigkeit an, also nicht an einen vorher erreichten oder nachgewiesenen Ausbildung oder Praxis- stand. Der Begriff der Mediation und die Pflichten eines Mediators sind im Entwurf normiert. Der Zugang zur Tätigkeit als Mediator wird im Entwurf allerdings nicht geregelt. Für die richterliche Mediation soll eine ausdrückliche rechtliche Grundlage geschaffen werden. Darüber hinaus ist die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Mediations-RL) bis zum 20. Mai 2011 in deutsches Recht umzusetzen. Entwurf und die entsprechende Stellungnahme (PDF)
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