Der Bundestag hat am 28. Juni 2012 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen (siehe hier); parallel dazu hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2012 beschlossen, gegen das Mediationsgesetz in seiner geänderten Fassung keinen Einspruch mehr einzulegen (siehe hier): Inhaltlich hat man sich darauf verständig, dass auch Richter als nicht entscheidungsbefugte Vermittler tätig sein können und als Güterichter bezeichnet werden. Ausdrücklich klargestellt wurde, dass der Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen kann. Das Gesetz ist noch vom Bundespräsidenten zu unterzeichnen und tritt dann am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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