Eine außergerichtliche Schlichtung bei Streitfragen durch einen Vermittler hält – laut einer im Auftrag der Roland Rechtsschutzversicherung durchgeführten Allensbach-Umfrage – fast jeder Zweite für erfolgversprechend. 48 % der Bürger meinen, dass sich durch eine Mediation viele Streitigkeiten beilegen lassen. Von Personen, die schon einmal vom Mediationsverfahren gehört haben, glauben dies sogar 58 % Dass sich das freiwillige Verfahren besser eignet als ein Gerichtsverfahren, finden viele Menschen der Befragung zufolge besonders bei einer Auseinandersetzung unter Nachbarn (87 % der Verletzung von Persönlichkeitsrechten (76 % oder im Sorgerechtsstreit (60%).
Nach Auffassung von Roland Rechtsschutz ist die Mediation in Deutschland jedoch nicht ausreichend geregelt. Die Versicherung fordert daher eine zügige Umsetzung der EU-Mediationsrichtlinie in nationales Recht, eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Mediatoren sowie ein Gütesiegel für diesen Beruf. Die HUK Coburg Rechtschutzversicherung betont vor allem die große Zufriedenheit der Nutzer von Mediationsverfahren (mehr als drei Viertel der Kunden seien mit der Lösung durch Mediation zufrieden oder sogar sehr zufrieden gewesen) sowie die damit verbundenen erheblichen Kosteneinsparpotentiale. Allerdings sei nicht jeder Fall und jeder Kunde beziehungsweise Konfliktpartner für diese Streitschlichtung geeignet bzw offen. Gedacht werde bei Mediation zumeist an die Nachbarschafts-Streitigkeiten. Dies seien allerdings Konflikte, die sich wegen der niedrigen Streitwerte meist günstiger vor Gericht beilegen ließen. Besonders geeignet sei Mediation in Baussachen, arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten und Schadensfällen (Quelle: Versicherungsjournal)