Die Bundesfachverbände der Mediation, BAFM, BM und BMWA sowie die Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM) und das Deutschen Forum für Mediation (DFfM) haben sich vor einige Monaten in einem Qualitäts-Verbund Mediation (QVM) zusammengeschlossen („BBBDD-Verbände“), um in einer verbandsübergreifenden Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Mediation ein gemeinsames, verbandsübergreifendes und damit auch marktbestimmendes Qualitätssiegel QVM zu entwickeln, das den von den Fachverbänden in den letzten 15-20 Jahren formulierten Anforderungen an eine professionelle, d.h. qualitativ hochwertige Mediationspraxis entspricht (vgl. News vom 4.11.2018).
Am 05.05.2019 wurde von allen fünf Verbänden die 1.Frankfurter-Erklärung unterzeichnet, mit der die 5 Verbände auch die Einrichtung einer gemeinsamen Institution zur Umsetzung und Gewährleistung der QVM-Standards vereinbaren.
Heute, genau rechtzeitig zum „Tag der Mediation“ informierten die 5 Verbände (BAFM, BM, BMWA, DfFM, DGM) Ihre Mitglieder sowie das Bundesjustizministerium mit einem gemeinsamen Schreiben über den verabschiedeten „QVM-Standard“. Sie haben dabei das Beste aus allen bisher bestehenden Verbands-Standards zu einer gemeinsamen neuen Qualität gefasst. In diesem Konvolut stecken jede Menge Arbeit und das geballte mediative Know-How.
Der QVM-Standard hat einen hohen Qualitätsanspruch. Dieser ergibt sich nicht nur über die höhere Quantität der 200h zu den von der ZMediatAusbV geforderten 120h, sondern auch durch die Inhalte, die in den darüber hinaus gehenden 80h enthalten sind sowie die Art der Vermittlung und die dabei verwendeten Methoden. Dazu gehören insbesondere Inputs, Übungen, Rollenspiele, Reflexionen.
Die Ausbildung nach QVM-Standard besteht aus einem Lehrgang von 200 Zeitstunden inkl. der Vertiefung eines spezifischen Bereichs der Mediation. Hinzu kommen Intervision (Peer-Gruppen-Arbeit) im Umfang von mindestens 20h sowie ein Abschlussprojekt, das beispielsweise in Form einer schriftlichen Arbeit von 10 bis 20 Seiten oder (mit entsprechendem Arbeitsumfang) als Präsentation, Film o.ä. gestaltet werden kann. Bestandteil der Ausbildung ist zusätzlich die Dokumentation eines realen Mediationsfalles, der in Einzelsupervision reflektiert wurde und innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Ausbildungslehrganges einzureichen ist. Insgesamt erfordern die Zertifizierungsvoraussetzungen (QVM) fünf reale Mediationsfälle von zusammen 25 Zeitstunden, die in Einzelsupervision reflektiert wurden (wobei der im Anschluss an die Ausbildung dokumentierte Fall mit eingerechnet werden kann). Zwei der Fälle müssen mit einer Vereinbarung abgeschlossen sein.
Näheres über die inhaltlichen Aspekte der QVM-Standards
finden Sie in dem nebenstehenden Dokument QVM-Standards 2019:
Quelle: Anschreiben des BMWA sowie der anderen Fachverbände an ihre Mitglieder v. 18.06.2019
Prof Trenczek war als Mitglied der BMWA-Zertifizierungskommission
an der Entwicklung der QVM-Standards von Anfang an beteiligt.