Qualitäts-Verbund Mediation entwickelt Gütesiegel für Ausbildung und Akkreditierung von Mediatoren

Mit der auf § 6 MediationsG basierenden Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) vom 21.08.2016 (in Kraft treten 1.9.2017) hat der Gesetzgeber Minimalstandards zur Sicherung des fachlichen Ausbildungsstandards für die sog. „zertifizierten Mediatoren“ normiert (zu Inhalt und Kritik siehe → hier). Aufgrund der dort beschriebenen, leider recht niedrigen Ausbildungs- und Qualifizierungs-anforderungen sowie aufgrund der vom ZMediatAusbV vorgesehehen problematischen „Selbstzertifizierung“ standen die Mediationsfachverbände vor der Aufgabe, nicht nur ihre über die ZMediatAusbV hinausreichenden Qualitätsstandards für eine angemessene Mediationsausbildung (insb. Umfang von mindestens 200 Std.) hervorzuheben (→ hierzu), sondern daran anschließend ggf.  auch ein Verfahren zur fachlichen Überprüfung der Standards sowie damit verbunden ein Beschwerde- bzw. Ombudssystem für (unzufriedene) Klient*innen einzurichten.

Die drei B-Verbände (BAFM, BM und BMWA) haben sich deshalb mit der Deutschen Gesellschaft für Mediation (DGM) und dem Deutschen Forum für Mediation (DFfM) in einem Qualitäts-Verbund Mediation (QVM) zusammengeschlossen („BBBDD-Verbände“), um in einer verbandsübergreifenden Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Mediation ein gemeinsames, verbandsübergreifendes und damit auch marktbestimmendes Qualitätssiegel QVM zu entwickeln, das den von den Fachverbänden in den letzten 15-20 Jahren formulierten Anforderungen an eine professionelle, d.h. qualitativ hochwertige Mediationspraxis entspricht (Rundschreiben der Verbände v. 12.6.2017; s. auch Mediation Aktuell v. 20.6.2017, sowie Greger 2017).

Die QVM-Standards nehmen zwar auf die Regelungen des ZMediatAusbV Bezug, gehen aber quantitativ und qualitativ weit darüber hinaus. So kommen z.B. den interdisziplinären (insb. sozialwissenschaftlichen) Grundlagen der Mediation (vgl. hierzu auch Handbuch der Mediation Teil 2) und deren Umsetzung in das  Mediationsverfahren eine hohe Aufmerksamkeit zu. Im Hinblick auf das Verhältnis von Recht und Mediation (vgl. hierzu auch Handbuch der Mediation Teil 4) werden nicht nur die für das Mediationsverfahren relevanten (ins. MediationsG) und berufsrechtlichen Regelungen, sondern auch dem kritischen Blick über die Rolle des Rechts in der Mediation eine besondere Beachtung geschenkt.  Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der mediatorischen Kompetenz in der Anwendung in unterschiedlichen setting, z.B. die Fähigkeit zum Erkennen und Nutzen gruppendynamischer Prozesse in der Mediation.

Die QVM-Standards setzen einen Ausbildungsumfang von 220 Std. (inkl. Intervision in peergroups) voraus und verlangen zudem eine Abschlussprüfung.

Der in intensiven Diskussionen und Arbeitsgruppen (unterstützt durch ein internes WiKi) enstandene Entwurf der QVM-Standards ist zusammen mit den von den VertreterInnen der Verbände befürworteten „Lernzielen zur MediatorInnen-Ausbildung“ im QVM-Verbund verabschiedet und zur verbandsinternen Meinungsbildung an die Ausbildungsinstitute und Kommissionen der Fachverbände übergeben worden.

 

Quellen:  Rundschreiben der Fachverbände BAFM/BM/BMWA;
ZKM 5/2018, 193; vgl. hierzu auch
Greger, R. „Lichtblick beim Zertifizierungs-Debakel“ (2017)

 

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