Der neue ROLAND RECHTSREPORT 2018 unterstreicht die hohe Bedeutung der Mediation (nachfolgend lesen Sie einen Auszug des Berichts 2018, S. 22 ff.) :
Auch wenn der Anteil der Bevölkerung, die persönliche Erfahrungen vor Gericht gemacht haben, recht groß ist, wäre es ein Trugschluss anzunehmen, die deutsche Bevölkerung sei besonders prozessfreudig oder ausgesprochen gern vor Gericht. Vielmehr haben bereits die vorangegangenen ROLAND Rechtsreporte zeigen können, wie attraktiv der Bevölkerung alle Formen und Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung erscheinen. Eine Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung undeine Alternative zu herkömmlichen Gerichtsverfahren bietet die Mediation. Vereinfacht kann die Mediation als Verfahren beschrieben werden, indem zwei Streitparteien mit Hilfe eines unabhängigen Vermittlers, eines sogenannten Mediators,gemeinsam versuchen, zu einer Konfliktlösung zukommen.
Die Mediation als Instrument der Streitbeilegung ist in Deutschland noch relativ jung. Erst Anfang der 1990er-Jahre wurde dieses Verfahren in Deutschland diskutiert und empirisch evaluiert. Nachdem einige Gerichte bereits ab dem Jahr 2002 Mediationsverfahren angeboten hatten – die jedoch zumeist noch von den Gerichten selbst durchgeführt wurden – etablierte sich die außergerichtliche Mediation spätestens mit dem Inkrafttreten des sogenannten Mediationsgesetzes im Jahr 2012, das erstmals eine umfassende gesetzliche Regelung für die außergerichtliche Mediation bot.
In den ROLAND Rechtsreporten wurde das Thema Mediation von Anfang an intensiv verfolgt. Bereits der erste ROLAND Rechtsreport 2010 beschäftigte sich ausführlich mit den Einstellungen der Bevölkerung gegenüber der Mediation. Im Rahmen der aktuellen Untersuchung für den vorliegenden ROLAND Rechtsreport werden die Ergebnisse auf Basis neuer Daten fortgeschrieben. Die Bekanntheit des Mediationsverfahrens hat sich im Verlauf der letzten Jahre sukzessive erhöht – zuletzt sogar deutlich. Aktuell haben 73 Prozent der Bevölkerung von der Möglichkeit der Mediation gehört, vor einem Jahr waren es noch 69 Prozent. Nur 27 Prozent der Bevölkerung haben noch nieetwas von dem Verfahren der Mediation gehört. Damit hat sich im Verlauf der letzten sieben Jahre der Kreis derer, die von der Mediation gehört haben, von 57 auf 73 Prozent erhöht; der Kreis derer, die noch nie von dieser juristischen Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung gehört haben, hat sich von 43 auf 27 Prozent verringert.
Nach wie vor ist die Mediation vor allem in höheren Bildungsschichten bekannt. So haben bereits 87 Prozent der Personen mit höherer Schulbildung von der Möglichkeit der Mediation gehört. Von Personen mit mittlerer Schulbildung sind es 72 Prozent und von Personen mit einfacher Schulbildung vergleichsweise geringe 60 Prozent. Der Trendvergleich mit der Erhebung aus dem Jahr 2010 zeigt, dass die Bekanntheit des Mediationsverfahrens langfristig in allen Bildungsschichten gestiegen ist, besonders stark jedoch in den einfachen Bildungsschichten. Kannten vor sieben Jahren gerade einmal 42 Prozent der Personen mit einfacher Schulbildung dieses Verfahren der
außergerichtlichen Streitbeilegung, so sind es aktuell 18 Prozentpunkte mehr. In den mittleren und höheren Bildungsschichten ist der Bekanntheitsgrad des Mediationsverfahrens im gleichen Zeitraum zwar ebenfalls angestiegen, aber im Vergleich zu den einfachen Bildungsschichten eher moderat.
Für die Bewertung der Mediation wurde den Befragten wie in den Vorjahren eine detaillierte Beschreibung der Einzelheiten des Verfahrens vorgelegt:
- Die Teilnahme am Mediationsverfahren ist freiwillig
- Die beiden Streitparteien versuchen mit Hilfe eines unabhängigen Vermittlers, eines sogenannten Mediators, gemeinsam zu einer Konfliktlösung zu kommen
- Die beiden Streitparteien wählen den Mediatorgemeinsam aus
- Der Mediator unterstützt die beiden Streitparteien lediglich bei der Suche nach einer Konfliktlösung, er trifft selbst keine Entscheidungen und schlägt keine möglichen Lösungen vor
- Die gemeinsam gefundene Lösung beruht auf der Einigung der beiden Parteien