Die Zahl der Neuzugänge bei den Amtsgerichten ist in Zivilsachen seit der Jahrtausendwende um mehr als ein Drittel zurückgegangen. 2016 sank die Zahl der Zivilprozesssachen bei den Amtsgerichten erstmals auf unter eine Million Verfahren. Nach mehreren Jahren relativ stabiler Eingangszahlen ging die Zahl 2020 wieder stärker auf 852.907 zurück. Die Anzahl deer sog. Mahnsachen hat sich von 8,5 Millionen im Jahr 2002 auf 4,4 Millionen im Jahr 2020 fast halbiert. Auch bei den Fachgerichten sind abnehmende Fallzahlen festzustellen. So hat sich von 2004 bis 2020 die Zahl der finanzgerichtlichen Verfahren mehr als halbiert. Zugleich hat die Zahl der Richterstellen in der Justiz von 2008 bis 2020 von 20.101 auf 21.943 um fast 10 Prozent zugenommen.
Prof. Dr. Matthias Kilian, langjähriger Direktor des Soldan Instituts, Köln, hat zu diesem Befund rund 1.900 Anwältinnen und Anwälte in Deutschland befragt. Ergebnis: Es gibt drei Hauptgründe für die abnehmende Inanspruchnahme staatlicher Gerichte:
1. Personen, die sich mit einem Rechtsproblem konfrontiert sehen, seien mittlerweile stärker an einer schnellen Konfliktlösung interessiert und diese Erwartung werde durch Gerichtsverfahren nicht (mehr) erfüllt.
2. Die Rechtsuchenden scheinen durch drohende Kosten bzw. Kostenrisiken von einer Inanspruchnahme der Gerichte abgehalten zu werden.
3. Es mangele an Vertrauen in die staatlichen Gerichte, zu fairen Ergebnissen zu gelangen.