10.12. – (k)ein Grund zum Feiern?

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR; UN-Doc. 217/A-(III)), auch UN-Menschenrechtscharta genannt, ist eine völkerrechtlich/innerstaatlich nicht bindende Empfehlung der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Sie wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet. In ihr heißt es zB in Art. 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Zum verbindlichen Völkerrecht gehören allerdings eine Reihe von Menschenrechtsabkommen, insb. die beiden Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 (ICESCR, beide in Kraft seit 1976) sowie die diese Pakte ergänzenden (sog. Fakultativ-)Protokolle (von 1976 und 1989), die an Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) anknüpfen. Zum Völkerrecht zählt zudem die 1950 durch die Mitglieder des Europarates beschlossene Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (sog. Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK), die in Deutschland im Jahr 1953 im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfG 2 BvR 2365 / 09 – 04.05.2011) in Kraft getreten ist

Der 10. Dezember als Tag der Verkündung der AEMR wird seit 1948 als Internationaler Tag der Menschenrechte begangen.

Die in der AEMR verankerten Rechte sind leider – wie der Blick in die Welt zeigt –  offensichtlich nicht selbstverständlich, sondern müssen immer wieder eingefordert und ins Bewusstsein von Regierungen und einer breiten Öffentlichkeit gerückt werden. Dies ist ein wesentlicher Teil der Arbeit von Amnesty International (ai). Die Arbeit von ai ist aktuell besonders notwendig und dringend (deshalb führt ai z.B. sog. urgent actions Kampagnen durch) z.B. bzgl. Afghanistan, Belarus, China, Eritrea, Griechenland, Guatemala, Kroatien, Myanmar, Polen, Russland, Ungarn, …… (leider ist diese Aufzählung nicht abschließend und auch die EU tritt den schweren Menschenrechtsverletzungen an ihren Außengrenzen nicht entschlossen entgegen). Vielleicht finden Sie nicht nur am 10.12. Zeit zum Feiern, zum Nachdenken und zum Mitmachen bei einer → ai-Kampagne oder einer ai-Ortsgruppe (→ Mitmachen).