ZMediatAusbV – Inkrafttreten nicht ausgesetzt – Zur Problematik des Begriffs „zertifizierter Mediator“

Mit einem gemeinsames Schreiben vom 23.06.2017 haben sich die Vorstände der Mediationsverbände BAFM, BM, BMWA, DGM und DFfM an Bundesjustizminister Heike Maas gewandt mit der Bitte, das Inkrafttreten der ZMediatAusbV vorerst auszusetzen. Lesen Sie hier weiter → gemeinsames Schreiben der Mediationsverbände an Bundesjustizminster Maas vom 23.06.2017.

Dieser Bitte ist nicht entsprochen worden. Mit → Antwortschreiben vom 21.07.2017 hat Bundesjustizminister Maas geantwortet, zwar Verständnis für die Kritik der Mediationsverbände geäußert, er schloss aber mit Hinweis auf die Regelungen des Mediationsgesetzes in der jetzigen Fassung eine grundlegende Änderung des Zertifizierungssystem aus.

Mithin ist nun seit 1.9.2017 die Verwendung des Begriffs „zertifizierter Mediator“ zulässig. Zur Problematik des → Begriffs und der damit verbundenen →“Selbstzertifizierung„.  Der Begriff „zertifizierter Mediator“ verdeckt, dass damit nur ein unteres B-Qualifikationsniveau auf dem „kleinsten gemeinsamen Nenner“ verbunden ist. Demgegenüber gibt es bereits jetzt eine durch die Zertifizierung nach den Standards der Fachverbände nachgewiesenes Qualifikationsniveau A, das die Anforderungen, die an den „zertifizierten Mediator“ gestellt werden, bei Weitem übertrifft (u.a. mind. 200 Std. Ausbildung mit spezifischen Lehrinhalten und Übungsformen, Praxisnachweis und Abschlusskolloquium).