Auch wenn ein Mediationsverfahren schnell begonnen und damit zeitnah eine Lösung gefunden werden kann (anders ist das bei einem Gerichtsverfahren, dieses benötigt ein gewissen Vorlauf von i.d.R. mehreren Monaten, s.u.), lassen sich gute, nachhaltige Lösungen nicht „über´s Knie brechen“. Die Dauer eines Mediationsverfahrens richtet sich nach der Art und Umfang des Konflikts, insb. der Anzahl und Komplexität der zu klärenden Streitfragen. Manchmal reicht eine Kurzmediation von wenigen Stunden, die an einem Tag abgeschlossen werden kann. In den meisten Konflikten/Verfahren sind allerdings mehrere Sitzungen erforderlich. Die Dauer einer Mediationssitzung beträgt dann in der Regel 2 -2½ Stunden; mitunter werden Tagestermine vereinbart.
Qualifizierte Mediatoren sind besonders geschult (bei einer sog. Mediationsvollausbildung gemäß den Richtlinien der Fachverbände BAFM, BM und BMWA mind. 200 Std.; Hinweis: beachten Sie, dass der Begriff „zertifizierte/r Mediator“ nur auf eine Mindest-Grundausbildung und damit auf ein vergleichsweises niedriges Qualifizierungsniveau hinweist → hierzu mehr). Die Kosten des Mediationsverfahrens differieren in den verschiedenen Arbeitsfeldern (i.d.R. ist eine Mediation in Familiensachen günstiger als eine Wirtschaftsmediation), nach Anzahl und der Expertise der Mediatoren und werden i.d.R. nach dem Zeitaufwand berechnet. Sie betragen bei gut ausgebildeten, erfahrenen und einer laufenden Qualitätskontrolle (z.B. des BMWA) unterliegenden Mediatoren pro Zeitstunde i.d.R. zwischen € 175.- und € 275 (Familienbereich) bzw. bis 350.- (Wirtschaftsbereich) jeweils zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer. Mediation ist (ihren) preiswert (und nie umsonst). Mit Sicherheit ist ein Mediationsverfahren kostengünstiger als ein langer gerichtlicher Streit mit unsicherem Ausgang oder gar der → Nichtbearbeitung der Konflikte.
Das telefonische Erstgespräch zur Information über das Mediationsverfahren und zur Abklärung der nächsten Schritte ist i.d.R. kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (insb. Vorbefassungsverbot) zur Wahrung der Neutralität/Allparteilichkeit vor Abschluss des Mediationsmandats und ohne allseitige Zustimmung aller Konflktparteien keine Einzelgespräche mit einer der Parteien in der dem Mediationsverfahren zugrundeliegenden Streitsache geführt werden dürfen.
Die Verfahrensdauer bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beträgt bei einer Instanz durchschnittlich 3 – 9 Monate, bei einer daraufhin eingelegten Berufung insgesamt 1 – 1,5 Jahre – ein langer Zeitraum, in der die Parteien mit der Ungewissheit des Ausgangs leben müssen. Die direkten Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens durch Anwalts- und Gerichtsgebühren betragen in aller Regel ein Vielfaches der Kosten für die Hinzuziehung eines Mediators (vgl. den Prozesskostenrechner von RiOLG Franz Dimbeck; vgl. auch Hagel in Trenczek et al. Handbuch Mediation und Konfliktmanagement 2013 Kap. 2.16). Nicht berechnet sind hierbei die mittelbaren Kosten, die ein Gerichtsverfahren verursacht, sei es durch die emotionale Belastung oder die Bindung von Ressourcen zur Vorbereitung und Durchführung einer gerichtlichen Auseinandersetzung (z.B. durch Sammeln und Sichten der gerichtsverwertbaren Informationen, Besprechungen mit Mitarbeitern und Anwälten). Demgegenüber können auch hoch komplexe Streitfragen im Rahmen eines Mediationsverfahrens selbstbestimmt und planungssicher (individuell abgestimmte Zeit- und Ortswahl) in einer überschaubaren Zeit bearbeitet sowie i.d.R. umfassend und nachhaltig (ohne Folgekonflikte oder weitere Instanzen) geregelt werden.