Einzeltreffen/-gespräche mit den Parteien

Einzeltreffen/-gespräche mit den Parteien – Risiken, Chancen, Standards

In der deutschen Mediationspraxis und -literatur war die Durchführung von getrennten Treffen mit den Konfliktparteien (insb. im Bereich der Familienmediation) lange umstritten. Beeinflusst durch internationale Praxis sind getrennte Gespräche mit den Parteien mittlerweile nicht nur in dem Shuttle-Verfahren, in dem die Vermittler auch als Botschafter der Nachrichten fungieren, durchaus üblich, erfordern freilich stets das Einverständnis der Parteien (vgl. auch § 2 Abs. 3 MediationsG).

I. Risiken/Nachteile

  • Mangel an Transparenz,
  • Einzelgespräche von außen nicht kontrolliert werden, Möglichkeit der Manipulation,
  • Gefahr aus Versehen vertrauliche Information preiszugeben, Gefährdung der Neutralität
  • geringere Verhandlungsdynamik (dies betrifft insb. das sog. „shuttle-Verfahren“)

aber z.T. nicht nur für Einzeltreffen zutreffende Gefahren unprofessionellen Verhaltens?

II. Chancen der Einzelgespräche

In manchen Arbeitsfeldern sind getrennte Gespräche mit den Medianden in der Vorbereitungsphase Standard, insb. wenn diese (= de facto Auftraggeber) nicht auch die de jure Auftraggeber sind, z.B.:

  • Mediation in Unternehmen,
  • Vermittlung im Hinblick auf einen Täter-Opfer-Ausgleich.

Auch zu anderen Phasen können Einzelgespräche hilfreich sein bzw. notwendig werden, z.B.:

  • zur Klärung des Streithintergrundes (insb. zur Vorbereitung der gemeinsamen Verhandlung);
  • Klärung von Information und Sichtweisen, um ein vertieftes Verständnis zu entwickeln: Die Parteien können noch nicht berücksichtigte Gesichtspunkte „offen“ zur Sprache bringen.
  • Aufbau von Vertrauen in das Verfahren und den Mediator (insb. in sog. „kalten Konflikten“)
  • Erkennen von u.U. nicht ausgesprochenen Vorbehalte und Absichten („hidden agendas“),
  • zur Klärung von Befindlichkeiten: Wie ist es Ihnen bislang ergangen? Wie sind Sie mit dem bisherigen Verlauf zufrieden?
  • wenn die Diskussion zu hitzig geworden ist und das Gespräch außer Kontrolle zu geraten droht,
  • Deeskalation in persönlichen Konflikten,
  • wenn eine Partei nicht offen sprechen kann oder will,
  • bei wiederholt destruktivem Verhalten oder Nichteinhaltung der Regeln; zur gesichtswahrenden Einforderung der Kommunikationsregeln.
  • weil sich die Parteien unverändert an ihren Ausgangspositionen festhalten und sich ihre Sichtweisen in keiner Weise angenähert haben.
  • individuelle Risikoanalyse und Nichteinigungsalternativen (BATNA und „reality testing“),
  • (allparteiliches) Coaching der Medianden: Empowerment; ggf. sind die Parteien zu ermutigen, ihre Interessen zu artikulieren, einen Perspektivenwechsel zuzulassen, „über ihren Schatten zu springen“.
  • Pause, Auszeit, entlastende Funktion des separaten Treffens.

III. Standards bei der Durchführung

Gerade weil die Einzelgespräche von außen nicht kontrolliert werden können, ist die strikte Einhaltung der professionellen Standards unabdingbare Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit (Allparteilichkeit!) und Zuverlässigkeit der Vermittler und des Mediationsverfahrens über den konkreten Einzelfall hinaus!

  • „Hausaufgabe“: Bitte an die Partei, die den Raum verlässt, sich über das bisherige Verfahren und mögliche Perspektiven Gedanken zu machen; ggf. konkreten Auftrag erteilen, Schadensummen zu konkretisieren, Berater/Anwalt zu kontaktieren, …).
  • Die separaten Treffen unterliegen der Parteivertraulichkeit. Das hier Erörterte kann nur von der jeweiligen Partei in die gemeinsamen Verhandlungen eingebracht werden.
  • Einhaltung von Zeitvorgaben (insb. bei der ersten Partei nicht zu knapp bemessen!) signalisiert Neutralität/Allparteilichkeit.
  • Einzelgespräche müssen beiden/allen Parteien angeboten bzw. mit diesen durchgeführt werden.
  • Wesentlich ist Haltung der Mediatoren!

 

Aktualisierung: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (insb. Vorbefassungsverbot, allseitige Zustimmung zu Einzelgesprächen) zur Wahrung der Neutralität/Allparteilichkeit vor Abschluss des Mediationsmandats und Beginn des Verfahrens keine Einzelgespräche mit einer der Parteien in der dem Mediationsverfahren zugrundeliegenden Streitsache geführt werden dürfen!

 

 

Literatur: Trenczek et al.  (Hrsg.) Handbuch Mediation und Konfliktmanagement, Kap. 3.2 und  3.10; Baden-Baden 2017