Geeignetheit der Mediation

Wann ist ein Mediationsverfahren sinnvoll?

Die Geeignetheit von Mediation lässt sich nicht durch formale Kriterien bestimmen. Grundsätzlich lassen sich alle Konflikte mediieren, selbst in Fällen, in denen die Atmosphäre aufgrund von erheblichen Enttäuschungen und Verletzungen vergiftet ist und eine gütliche Einigung unmöglich erscheint. Man kann vielmehr anders herum feststellen: Mediation ist dann angebracht, wenn der Konflikt so weit eskaliert ist, dass die Beteiligten außerstande sind, alleine in direkten Verhandlungen die Probleme kooperativ zu lösen. Entscheidend ist letztlich die Bedürfnis- und Interessenslage der Parteien, die Bereitschaft, „trotz allem“ einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten. Besonders geeignet ist Mediation, wenn die Parteien – aus welchen Gründen auch immer – ein Interesse an einer künftig (weiter)bestehenden (persönlichen oder geschäftlichen) Beziehung haben. Erforderlich ist, dass alle Beteiligten in der Lage und willens sind, eigene Bedürfnisse, Interessen und Wünsche zu artikulieren und zu vertreten. Die Durchführung eines Mediationsverfahrens ist insbesondere sinnvoll, wenn:

  • die Auseinandersetzungen sehr komplex und verworren sind;
  • zwischen den Parteien „nichts mehr geht“, der Gesprächs- faden abgerissen ist;
  • der Konflikt stark emotionalisiert ist;
  • auf einen zukünftigen Kontakt oder eine Zusammenarbeit nicht verzichtet werden kann;
  • eine schnelle Lösung gefunden werden muss;
  • größtmögliche Vertraulichkeit gewahrt werden soll;
  • die Kosten niedrig gehalten werden sollen.

Mediation erscheint als ungeeignet, wenn zwischen den Parteien ein extremes, auch nicht durch die professionelle Allparteilichkeit des Mediators ausgleichbares Machtgefälle besteht oder eine Grundsatzfrage im öffentlichen Raum entschieden werden muss. Mediation ist kein Allheil- oder Wundermittel. Sie eröffnet aber stets eine (zusätzliche) Möglichkeit für eine selbstbestimmte Regelung oder gar Lösung.

Ablauf der Mediation