Mediation – Das Wesentliche in Kürze*
Unbearbeitete Konflikte (insb. in Unternehmen, am Arbeitsplatz, zwischen Geschäftspartnern, … ) binden Ressourcen, sie kosten viel Kraft, Nerven und letztlich viel Geld. Auch der Streit vor Gericht ist teuer und bringt selten den gewünschten Erfolg. Deshalb gewinnt eine Alternative auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung: Mediation
Mediation (lat. Vermittlung) ist ein nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Entscheidungsfindung und Konfliktregelung, bei dem die beteiligten Parteien (z.B. eines Rechtsstreits) mit Unterstützung eines Dritten, des Mediators, einvernehmliche Lösungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen. Ziel der Mediation ist eine verbindliche, in die Zukunft weisende Vereinbarung (Konsens). Die Leitung und Moderation der Mediation (insb. Themensammlung, Klärungshilfe und Verhandlungen; → Ablauf des Verfahrens) wird einer besonders geschulten, unabhängigen und unparteiischen Vermittlungsperson („Mediator“) übertragen. Mediatoren unterstützen die Parteien dabei, die strittigen Themen und Streitpunkte zu identifizieren sowie Lösungsoptionen zu erarbeiten. Sie entscheiden aber nicht in der Sache, nicht „für“ oder „über“ die Parteien.
Die Parteien sollen ihre Lösung oder Regelung selbst finden, damit ihnen nicht eine „Lösung“ durch einen Dritten (z.B. das Gericht) auferlegt wird. Dabei stellt sich meistens heraus, dass man das „entweder – oder“ überwinden kann und die Parteien – oft sogar über den ursprünglichen Streitgegenstand hinaus – „gewinnen“, d.h. eine Lösung oder Regelung finden können, die ihren Interessen gleichermaßen dient (sog. win-win-Lösung). In der Mediation findet keine Rechtsberatung statt. Die Mediatoren sind zu Unparteilichkeit und Neutralität sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wesentliche Merkmale des Mediationsverfahrens
- Vermittlung durch unparteiische („neutrale“/ allparteiliche) Dritte. Mediatoren haben keine Entscheidungsgewalt im Hinblick auf den Streit- gegenstand, sie sind weder Richter noch Schlichter;
- Einbeziehung und direkte Kommunikation aller Konfliktparteien; i.d.R. sind diese anwesend (keine die Parteien ersetzende Vertretung durch Dritte);
- informelle/außergerichtliche Konfliktbearbeitung, flexible Verfahrensgestaltung;
- Nicht-Öffentlichkeit und Vertraulichkeit;
- Autonomie und Freiwilligkeit: die Parteien bestimmen Anfang und Ende der Mediation; der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen;
- Konsensorientierung: Verzicht auf Machtentscheidungen und einseitige Rechtsdurchsetzung;
- ergebnisoffene, selbstbestimmte, interessensgerechte, ressourcensparende, kostengünstige und zukunftsgerichtete Regelung/Lösung des Konflikts (sog. win-win-Situation).
Das Mediationsverfahren basiert u.a. auf den Erkenntnissen der interdisziplinären Konflikt- und Kommunikationswissenschaft sowie der humanistischen Beratungsmethodik. Ausführliche Informationen über Verfahren, Methoden, rechtliche Grundlagen und Arbeitsfelder der Mediation finden Sie im Handbuch Mediation und Konfliktmanagement (Trenczek et al. 2017).
Die Klärungshilfe ist ein spezifisches Vermittlungsverfahren, das den Fokus insb. auf eskalierte zwischenmenschliche Konflikte in Unternehmen und anderen Organisationen legt und gerade auch für die Konfliktbarbeitung in hierarchischen Systemen entwickelt wurde. Auch die Klärungshilfe ist ein strukturiertes Vermittlungsverfahren unterscheidet sich aber in einigen Aspekten von der („klassischen“) Mediation (hierzu Christian Prior in Trenczek u.a. 2013, Kap. 3.5). Wesentlich ist insbesondere, dass die Konfliktklärung zwingend die Anwesenheit der Führungskräfte voraussetzt. Andererseits lassen sich methodische Interventionen der Klärungshilfe (z.B. das sog. „Doppeln“) auch im Rahmen einer Mediation nutzen. Entscheidend ist, dass die Vermittler, ob sie nun eher „klassisch“ mediieren oder auf andere Weise zur Klärung und Lösung des Konflikts beitragen, die Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien im Auge haben.
*Weitere Aspekte der Mediation werden auch in unserem → ADR-Blog / News diskutiert.