Niedersächsisches Schlichtungsgesetz

Das Nds. Schlichtungsgesetz trat am 01.01.2010 in Kraft. Es schreibt verpflichtend die Durchführung eines aussergerichtlichen Einigungsversuch insb. in nachbarrechtlichen Streitigkeiten (z.B. wegen Überhang von Sträuuchen und Büschen oder nach dem Nds. Nachbarrechtsgesetz) sowie bei Verletzung der persönlichen Ehre vor. Nach § 1 Abs. 5 des NSchlG besteht die Möglichkeit, den Versuch einer einvernehmlichen Konfliktklärung vor einer anerkannten Gütestelle wie der Waage Hannover durchzuführen. Darüber hinaus bietet die Waage das Güteverfahren in vielen anderen Streitfällen an (siehe Arbeitshilfen).