ADR-News

(Aktuelle Informationen zu Mediation und Konfliktmanagement)

Freiwilligkeit vs. obligatorischer Mediation – Urteil des EuGH C‑75/16 vom 14.06.2017

Aus Anlass einen Verfahrens in Italien (Menini und Rampanelli vs. Banco Popolare Società Cooperativa – EuGH C‑75/16 vom 14. 06. 2017) hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) im Hinblick auf Europäisches Recht (Richtlinie 2008/52/EG – Richtlinie 2013/11/EU – Art. 3 Abs. 2) die Zulässigkeit der obligatorischen alternativen Streitbeilegung (AS) bestätigt.  Eine zwingende Mediation in Verbraucherstreitigkeiten ist mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn letztlich die Parteien den Ablauf des Mediationsverfahrens bestimmen.

Leitsätze:  Die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) ist dahin auszulegen. dass sie nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegensteht, die in den in Art. 2 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Rechtsstreitigkeiten die Einleitung eines Mediationsverfahrens als Zulässigkeitsvoraussetzung einer gerichtlichen Klage in Bezug auf diese Streitigkeiten vorsehen, soweit ein solches Erfordernis die Parteien nicht daran hindert, ihr Recht auf Zugang zum Gerichtssystem auszuüben.

Diese Richtlinie ist andererseits dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die vorsehen, dass ein Verbraucher im Rahmen einer solchen Mediation einen Anwalt beiziehen muss und dass er ein Mediationsverfahren nur abbrechen darf, wenn er das Vorliegen eines rechtfertigenden Grundes für diese Entscheidung darlegt. Mehr lesen »

18. Juni – Tag der Mediation

Am 18. Juni ist (wieder) der Tag der Mediation, der von den großen deutschsprachigen Mediationsverbänden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz im Rahmen der „Wiener Erklärung“ von 2013 ins Leben gerufen wurde.

Mediation, das bedeutet die Klärung von Konflikten in einem strukturierten Verfahren mit Hilfe von unparteiischen, neutral-allparteilichen Dritten, den Mediatoren. Deren Aufgabe ist die Schaffung eines geeigneten Rahmens zur Konfliktlösung, während die Streitparteien für die Inhalte des Lösungsprozesses verantwortlich sind (→ hierzu siehe Glossar). Mediation stellt damit eine sehr erfolgreiches Verfahren dar, um Klarheit in Konflikten zu finden und gemeinsame Lösungsansätze zu erarbeiten.

Bei bestehenden Konflikten helfen die Mediationsverbände, einen Überblick über mögliche MediatorInnen zu schaffen und bei Bedarf die geeigneten Mediatoren zu finden. Die deutschen Mediationsverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM), der Bundesverband Mediation (BM) und der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) gewährleisten durch ihre hohen Ausbildungsstandards und ihre Zertifizierungsverfahren eine besondere Qualität des Mediationsverfahrens.

Beim SIMK sowie den Regionalgruppen der Bundesverbände BMWA, BAFM und BM können Sie sich weiter über das Thema Mediation informieren und Fragen zum Mediationsprozess sowie Fortbildungsmöglichkeiten erhalten.

Kritik am Rechtssystem – Hoher Stellenwert von Mediation (Roland Rechtsreport 2017)

Der Roland Rechtsreport in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach hat auch 2017 wieder eine  Studie zur Einstellung der Deutschen zum Rechtssystem und zur Mediation veröffentlicht. Danach sind vier von fünf Deutschen der Meinung, dass die Verfahren an den Gerichten zu lange dauern und die Gerichte allgemein überlastet seien. Die Bekanntheit von Mediation stagniert, aber auf hohem Niveau. Die aktuelle Studie zeigt bei den Befragten eine wachsende Kritik an langen Gerichtsverfahren und überlasteten Gerichten. 80 % der Bürger empfinden, dass die meisten Verfahren an deutschen Gerichten zu lange dauern – das waren 2010 nur 74 %. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil derer, die die Gerichte für überlastet halten, sogar um 13 % auf 73 %. Zweidrittel der Befragten (62 %) empfinden eine Ungleichbehandlung vor Gericht. Sie sind der Auffassung, dass man seine Chancen auf ein günstiges Urteil steigern könne, wenn man Geld für einen renommierten Anwalt hat. Gerade diejenigen, die in den letzten zehn Jahren bereits an einem Prozess beteiligt waren – sei es als Kläger, Beklagter oder Zeuge – gehen mit bestimmten Aspekten des deutschen Justizsystems besonders hart ins Gericht. 69 % der Prozesserfahrenen sind sich sicher, dass ein bekannter Anwalt die Chancen auf ein günstiges Urteil erhöht. Von den Bürgern ohne eigene Gerichtserfahrung sehen das nur 61 % so. Außerdem glauben 57 % der Befragten, dass die Rechtsprechung generell uneinheitlich ist und vor allem vom zuständigen Gericht abhängt. Auch die Gesetzgebung betrachten viele als verbesserungswürdig. 60 % der Bürger finden die Gesetze viel zu kompliziert, ein normaler Bürger kann sie in ihren Augen nicht verstehen. Mehr lesen »

Pulse of Europe – Für ein demokratisches Europa der Menschenrechte

Kommende Woche wird die Europäische Gemeinschaft (mit Blick auf die sog. „römischen Vertäge“ von 1957) 60 Jahre alt. Doch Europa und die Menschenrechte werden bedrängt – von innen wie außen. Auf „Brüssel“ wird gern und wohlfeil geschimpft, obwohl doch die nationalen Regierungen im Wesentlichen die Verantwortung für den derzeitigen Zustand der EU tragen. Europa ist auch mehr als (gemeinsamer) Markt und Euro. Wir Bürger*innen sollten einen Beitrag dazu leisten, dass es auch nach dem Brexit-Votum, trotz und gerade wegen der antidemokratischen Entwicklungen, dem Erstarken des Nationalismus und dem Abbau des Rechtsstaats zB in Polen und Ungarn bzw. dem Erstarken der rechtspopulistischen Rattenfänger u.a. in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden noch ein vereintes, demokratisches Europa gibt – ein Europa, in dem die Achtung der Menschwürde, die Rechtsstaatlichkeit, freiheitliches Denken und Handeln, Toleranz und Respekt selbstverständliche Grundlage des Gemeinwesens sind!

Wir unterstützen deshalb die Bewegung Pulse of Europe sowie die Initiative Für ein Europa der Menschen und der Menschenrechte!

Es ist Zeit, Haltung zu zeigen und auch öffentlich Position zu beziehen. Überlassen wir den öffentlichen Raum nicht den antidemokratischen Hetzern und populistischen Rattenfängern. Richten wir eine Botschaft nach innen wie auch nach außen an unsere Nachbarn und die Welt. Jeden Sonntag um 14 Uhr sind die für ein demokratisches und rechtsstaatliches Europa engagierten Bürger*innen in den Straßen Europas sichtbar. Treffpunkt für Bewegung Pulse of Europe in Hannover ist der Ernst-August-Platz. Deshalb: Los, raus auf die Straße für ein demokratisches und rechtstaatliches Europa!

weitere Medienberichte:

Hemmung von Verjährungsfristen durch Schlichtung und Mediation

Nicht jeder Streit muss aber vor Gerichten ausgetragen werden. Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts stehen den Parteien zB bei Leistungsstörungen zunächst zahlreiche Gestaltungsrechte wie Kündigung, Rücktritt oder die Minderung zur Verfügung. Es kann zudem auch hilfreich sein, Dritte einzuschalten, die das Gespräch unparteiisch wieder in Gang bringen, um Sichtweisen und Interessen zu klären, ohne den Streit vor ein Gericht zu bringen. Jederzeit möglich ist ein sog. freiwilliges Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle, durch das die Verjährung von Ansprüchen gehemmt wird (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) und den Parteien die Möglichkeit verschafft, eine außergerichtliche Einigung mit dem Anspruchsgegner zu erarbeiten. Eine von der Gütestelle schriftlich dokumentierte Einigung (Vergleich) der Parteien hat vollstreckungsrechtlich die gleiche Wirkung wie ein gerichtliches Urteil (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH (17.01.2017 – VI ZR 239/15) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es für den Eintritt der Verjährungshemmung nicht notwendig ist, dass der Antragsgegner oder seine Haftpflichtversicherung dem Schlichtungsverfahren zustimmt: Mehr lesen »

Mediation – Einfach.Besser.Streiten

Einfach-besser-streitenDie drei Fachverbände BAFM, BM und BMWA haben gemeinsam eine neue Informationsbroschüre zum Mediationsvefahren herausgebracht. Insbesondere werden

• die Anwendungsfelder der Mediation,
• der Ablauf des phasengesteuerten Verfahrens,
• die Rolle und Qualifikation von MediatorInnen,
• die Kosten einer Mediation sowie
• die Abgrenzung zu anderen Verfahren

mit ausgewählten Fallbeispielen und systematischen Darstellungen erläutert. Für Mitglieder der drei Verbände BM, BAFM und BMWA stehen die Broschüren kostenfrei zur Verfügung; für Nicht-Mitglieder wird eine Schutzgebühr erhoben.