Mediationskostenhilfe in Familiensachen – Berlin startet Modellprojekt

Der durch das GG garantierte Rechtsschutz verlangt, dass eine Prozessführung  nicht an fehlenden finanziellen Mitteln einer Partei scheitert darf, weshalb mit der Prozesskostenhilfe (PKH) (§§ 114 ff. ZPO) bzw. der Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 ff. FamFG) eine Form rechtsbezogener Sozialhilfe zur Verfügung steht (hierzu Trenczek et al. Grundzüge des Rechts, 4. Aufl. 2014, Kap. I-5.3.3). Eine großer Kritikpunkt bei Verabschiedung des deutschen Mediationsgesetzes (2012) war, dass keine vergleichbare Form der Mediationskostenhilfe vorgesehen war.

Nun sollen in Berlin in einem Pilotprojekt erkundet werden, wie sich eine Mediationskostenhilfe in Familienstreitigkeiten auswirken, um diese ohne Gerichtsurteil klären zu lassen. Anliegen sei es, mit einer Mediation einen aufreibenden und teuren Rosenkrieg bei der Trennung von Paaren zu vermeiden, sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Es sei besser, in Gesprächen mit professioneller Unterstützung gerade einvernehmliche Lösungen zum Wohle betroffener Kinder zu finden. Familien mit wenig Einkommen sollen finanzielle Hilfen erhalten, wenn sie sich für diese Alternative entscheiden. Dafür stehen in diesem Jahr 100 000 Euro bereit, 2017 ist dieselbe Summe eingeplant.

Derzeit landen bei den Berliner Familiengerichten im Jahr rund 9000 Verfahren, in denen es allein um das Sorge- oder Umgangsrecht geht. Ein Großteil der Streitparteien erhält hier Prozesskostenhilfe. Schwelende Grundkonflikte oder emotionale Verwerfungen bei den Eltern ließen sich aber kaum durch Gerichtsentscheide klären, sagte der Senator. Oft gebe es nach einem Urteil neue Konflikte und Verfahren. Eine professionelle Mediation biete hingegen die Chance, die Situation auf lange Sicht zu beruhigen. Zunächst schlage das Gericht dem Paar vor, die strittigen Fragen in einer Mediation zu lösen, unterstrich Heilmann. Wenn Bereitschaft signalisiert werde, übernehme eine Arbeitsgemeinschaft aus erfahrenen Mediatoren, Anwälten und Psychologen als Projektträger die Gespräche. Pro Fall seien etwa zehn Gespräche geplant.

Quelle: BIGFAM – Berliner Mediationszentrale e.V. (BMZ) und Zusammenwirken im Familienkonflikt – Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft e. V.